Inhaltsspalte
Wie geht es nach der externen Evaluation weiter?
Zielvereinbarungen
Aufbauend auf den Ergebnissen der Auftaktveranstaltung zur Weiterentwicklung schließt die Schulaufsicht mit der Schule Ziel- und Handlungsvereinbarungen, welche die Schulaufsicht der Qualitätsagentur bis spätestens sechs Monate nach Beendigung der Evaluation elektronisch zusendet.
Übertrag in das Schulentwicklungsprogramm
Die Schule überträgt die gemeinsam getroffenen Festsetzungen in das schuleigene Schulentwicklungsprogramm und integriert diese in den laufenden Schulentwicklungsprozess. Hierbei sowie bei der weiteren Umsetzung der geplanten Maßnahmen steht gegebenenfalls eine für die Moderation von Schulentwicklung zuständige Person unterstützend zur Seite.
Die Zielerreichung wird in regelmäßigen Abständen durch interne Evaluation überprüft.
Seitenspalte
Externe Evaluation
- Warum externe Evaluation?
- Was wird evaluiert?
- Wer evaluiert?
- Wie wird ein verantwortungsvoller Umgang mit Evaluationsdaten sichergestellt?
- Wie läuft eine externe Evaluation ab?
- An welchen Stellen können die Schulen den Ablauf der Evaluation mitbestimmen?
- Wie geht es nach einer externen Evaluation weiter?
- Konzeptionelle Grundlagen