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Was verstehen wir unter Evaluation?

In Anlehnung an die Gesellschaft für Evaluation (DeGEval) und Autoren im deutschsprachigen Raum folgen wir dieser Definition:

Evaluation ist ein systematisch geplantes und durchgeführtes Beschreibungs- und Bewertungsverfahren.

Evaluation zielt auf die Nutzung ihrer Ergebnisse für unterschiedliche legitime Zwecke, z. B. Verbesserung der Qualität, Entscheidungsfindung und Rechenschaftslegung.

Es werden Methoden der empirischen Sozialforschung verwendet und die Bewertungen stützen sich auf nachvollziehbare Kriterien.

Interne Evaluation

Interne Evaluation einer Organisation wird durch Personen geplant, umgesetzt und genutzt, die in derselben Organisation tätig sind. Die einzelne Schule bestimmt selbst die datengestützte Vorgehensweise und bewertet die eigene Praxis nach ausgewählten Kriterien mit dem Ziel, diese Praxis zu verbessern und weiter zu entwickeln. Dabei erfüllt die interne Evaluation im Wesentlichen folgende Funktionen:

  • Bestandsaufnahme in einem Teilbereich der Schule, z. B. Qualität des offenen Ganztags oder Zufriedenheit mit dem Fahrtenprogramm der Schule

  • Überprüfung der Schulentwicklungsziele bzw. des Erfolgs einzelner Schulentwicklungsmaßnahmen, z. B. Gestaltung der Übergänge von der Grundschule in die weiterführende Schule oder Verbesserung der Qualität digitalen Lernens

Externe Evaluation

Eine externe Evaluation wird von professionell geschulten Personen durchgeführt, die nicht Teil der zu evaluierenden Institution sind. Grundlage der externen Evaluation an bayerischen Schulen sind die im Bayerischen Qualitätstableau enthaltenen Kriterien und Anforderungen, die anhand von Indikatoren konkretisiert werden. Sie liefert den Schulen eine umfassende periodische Bestandaufnahme für den weiteren Schul- und Unterrichtsentwicklungsprozess.

Verhältnis zwischen interner und externer Evaluation

Interne und externe Evaluation gehören – wie zwei Seiten einer Medaille – grundsätzlich zusammen. Sie ersetzen sich nicht gegenseitig, sondern ergänzen einander. Beide tragen zur schulischen Evaluationskultur bei und spielen im Qualitätskreislauf der Schulentwicklung eine unverzichtbare Rolle. Im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Art. 113c BayEUG) ist deshalb festgelegt, dass beide Formen der Evaluation für staatliche Schulen in Bayern verpflichtend sind. Insofern sollen interne und externe Evaluationsmaßnahmen im Wechsel durchgeführt werden. Jede Art von professioneller Evaluation – ob intern oder extern – ist den Standards der Gesellschaft für Evaluation (DeGEval) verpflichtet.

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Literatur

  • Böttcher, W. & Hense, J. (2016). Evaluation im Bildungswesen – eine nicht ganz erfolgreiche Erfolgsgeschichte. DDS – Die Deutsche Schule 108, Jahrgang 2016, Heft 2, S. 117-135
  • Kempfert, G. & Rolff, H.G. (2018, 5. Aufl.). Handbuch Qualität und Evaluation. Weinheim: Beltz.
  • Widmer, T., Beywl, W. & Fabian, C. (Hg.) (2009). Evaluation. Ein systematisches Handbuch. Wiesbaden: VS Verlag, S. 13-23.