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Lernmittelfreiheit
Private Schulträger erhalten einen pauschalen Zuschussbetrag zu den Kosten der Lernmittelfreiheit, den das Landesamt für Schule auszahlt. Die Anträge sind jedes Jahr bis spätestens 01.06. für das jeweils folgende Schuljahr einzureichen.
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses (Lernmittelfreiheit) nach Art. 46 BaySchFG
Hinweise für Antragsteller:
Bitte achten Sie bei der Antragstellung insbesondere darauf, dass
- für jede Schule (mit eigener Schulnummer) ein eigenes Antragsformular einzureichen ist,
- Schulen für Kranke nicht zuschussfähig sind,
- und Schülerinnen und Schüler in Klassen für Kranke sowie Kinder in Gruppen der Schulvorbereitenden Einrichtungen bei der Zuschussberechnung nicht berücksichtigt werden.
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Hinweis: neue Telefonnummern am Landesamt!
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Stephanie Kummerer
Privatschulfinanzierung
Tel.: 09831 5166 735
Heike Kernstock
Privatschulfinanzierung
Tel.: 09831 5166 734
Karin Beck
Privatschulfinanzierung
Tel.: 09831 5166 731
Bayerisches Landesamt für Schule
Stuttgarter Str. 1
91710 Gunzenhausen
Fax: 09831 5166 199
E-Mail: bitte_klicken
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