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Meisterbonus - häufig gestellte Fragen
1. Ich bin ein Absolvent bzw. eine Absolventin einer Fachschule bzw. Fachakademie in Bayern. Wie kann ich den Meisterbonus beantragen?
Bitte wenden Sie sich unmittelbar an Ihre Schule. Diese meldet Sie beim Landesamt für Schule zur Auszahlung an.
2. Kann ich den Antrag auf den Meisterbonus direkt beim Landesamt für Schule stellen?
Nein, das ist nicht möglich. Nur Ihre Schule kann Sie zur Auszahlung anmelden.
3. Wann wird der Meisterbonus ausbezahlt?
Die Auszahlung erfolgt jährlich in 2 Runden, die von Ihrem Prüfungsdatum abhängig sind.
1. Runde: spätestens im Mai eines jeden Jahres.
2. Runde: spätestens im Dezember eines jeden Jahres.
Außerhalb dieser beiden Termine ist keine Meldung oder Zahlung möglich.
4. Wie hoch ist der Bonus?
Für Abschlüsse mit Zeugnisdatum ab dem 01.01.2023 beträgt der Bonus 3.000.- EUR.
5. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen Meisterbonus zu erhalten?
Sie benötigen einen Abschluss an einer bayerischen Fachschule oder Fachakademie. Unter bestimmten Voraussetzungen erfolgt auch eine Auszahlung an externe Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer, die nur Ihre Prüfung an einer bayerischen Fachschule oder Fachakademie ablegen.
6. Wo kann ich nachlesen, wenn ich mich näher informieren möchte?
Die Rechtsgrundlage finden Sie hier.
7. An wen kann ich mich wenden, wenn ich noch weitere Fragen habe?
E-Mail: meisterbonus@las.bayern.de
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Kontakt
Natascha Gröger
Meisterbonus
Tel.: 09831 5166 746
Cornelia Fritzsche
Meisterbonus
Tel.: 09831 5166 744
Bayerisches Landesamt für Schule
Stuttgarter Str. 1
91710 Gunzenhausen
Fax: 09831 5166 199
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