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Prüfervergütungen

Für die Abnahme von Abschlussprüfungen für sogenannte andere Bewerber und für die Abnahme von Prüfungen in besonderen Fremdsprachen gewährt der Freistaat Bayern eine Prüfervergütung. Die Auszahlung der Vergütungen erfolgt zentral durch das Landesamt für Schule.

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Kontakt

Silvia Böhm
Prüfervergütungen
Tel.: 0 98 31 / 68 6 - 124

Bayerisches Landesamt für Schule
Stuttgarter Str. 1
91710 Gunzenhausen
Fax: 0 98 31 / 68 6 - 199
E-Mail:
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