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Vergütung für Honorarkräfte
Zur Durchführung verschiedener Angebote können Schulen Honorarkräfte einsetzen, die die Schulen zum Beispiel bei der Durchführung von Projekten unterstützen, Fachvorträge mit Lehrplanbezug halten oder bei der Gestaltung von pädagogischen Tagen mitwirken.
Für die staatlichen Gymnasien, Realschulen, Berufsoberschulen und Fachoberschulen erfolgt die Prüfung, Bewilligung und Abrechnung der Honorarverträge, die zwischen der Schule und der Honorarkraft abgeschlossen werden, durch das Landesamt für Schule.
Nähere Informationen hierzu können Sie unter nachstehendem Link auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus einsehen:
https://www.km.bayern.de/lehrer/schulleitungen/unterrichtsversorgung/begleitende-massnahmen.html
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Kontakt
Bernd Brattinger
Tutoren und Honorarkräfte - Berufliche Oberschulen
Tel.: 0 98 31 / 68 6 - 126
Bernd Brattinger
Tutoren und Honorarkräfte - Realschulen
Tel.: 0 98 31 / 68 6 - 126
Jutta Bauer
Tutoren und Honorarkräfte - Gymnasien
Tel.: 0 98 31 / 68 6 - 142
Bayerisches Landesamt für Schule
Stuttgarter Str. 1
91710 Gunzenhausen
Fax: 0 98 31 / 68 6 - 199
E-Mail: bitte_klicken
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