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Vergütung für Honorarkräfte

Zur Durchführung verschiedener Angebote können Schulen Honorarkräfte einsetzen, die die Schulen zum Beispiel bei der Durchführung von Projekten unterstützen, Fachvorträge mit Lehrplanbezug halten oder bei der Gestaltung von pädagogischen Tagen mitwirken.

Für die staatlichen Gymnasien, Realschulen, Berufsoberschulen und Fachoberschulen erfolgt die Prüfung, Bewilligung und Abrechnung der Honorarverträge, die zwischen der Schule und der Honorarkraft abgeschlossen werden, durch das Landesamt für Schule.

Nähere Informationen hierzu können Sie unter nachstehendem Link auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus einsehen:

https://www.km.bayern.de/lehrer/schulleitungen/personalgewinnung/begleitende-massnahmen.html

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Kontakt

Bernd Brattinger
Honorarkräfte - Berufliche Oberschulen
Tel.: 09831 5166 722

Bernd Brattinger
Honorarkräfte - Realschulen
Tel.: 09831 5166 722

Jutta Bauer
Honorarkräfte - Gymnasien
Tel.: 09831 5166 721

Bayerisches Landesamt für Schule
Stuttgarter Str. 1
91710 Gunzenhausen
Fax: 09831 5166 199
E-Mail:
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