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Wartungs- und Pflegezuschuss zur schulischen digitalen Infrastruktur
Zur Finanzierung der technischen Wartung und Pflege der schulischen digitalen Infrastruktur erhalten kommunale und private Schulaufwandsträger ab 2025 Zuweisungen nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz.
Die Verbescheidung und Auszahlung erfolgen durch das Landesamt für Schule digital über das sat:las – Serviceportal. Die Anwendung steht den Schulaufwandsträgern voraussichtlich ab November 2025 zur Verfügung, so dass sie diese Leistung künftig – für jedes Kalenderjahr gesondert – aktiv abrufen können. Dabei zielt das Verfahren auf geringstmöglichen Verwaltungsaufwand. Die pauschalierten Zuweisungen werden im jeweiligen Haushaltsjahr auf der Grundlage der Schülerzahlen zum vorangehenden Stichtag der Amtlichen Schuldaten berechnet. Weitere Konkretisierungen, insbesondere die Pauschalbeträge, sind in § 13c der Ausführungsverordnung Schulfinanzierungsgesetz (AVBaySchFG) niedergelegt.
Weitere Informationen finden Sie unter nachstehendem Link auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: https://www.km.bayern.de/gestalten/digitalisierung/Digitale-Bildungsinfrastruktur-an-Schulen/technische-wartung-und-pflege/wartungs-und-pflegezuschuss.
Hinweis zur Registrierung für das Portal für Schulaufwandsträger sat:las:
Für den Nachweis Ihrer Identität (Authentifizierung) verwenden wir für sat:las die OZG-Standardkomponente „Mein Unternehmenskonto“. Umfassende Informationen zum Registrierungsprozess finden Sie unter https://info.mein-unternehmenskonto.de. Bitte registrieren Sie Ihre Organisation in der Variante „mit Steuernummer“. Bei „Mein Unternehmenskonto“ handelt es sich um eine deutschlandweit einheitlich bereitgestellte Komponente. Bei Fragen zum Registrierungsprozess wenden Sie sich bitte an die im Rahmen des Supportprozesses auf den Seiten des Unternehmenskontos angegebene Stelle.
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