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Unterlagen für die Weiterbeschäftigung von Lehrkräften an Beruflichen Oberschulen

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen Formulare zur Verfügung, die für die Weiterbeschäftigung von tarifbeschäftigten Lehrkräften an Beruflichen Oberschulen benötigt werden.

  • Die Unterlagen der Checkliste für eine nahtlose Weiterbeschäftigung sind einzureichen, wenn eine Lehrkraft ohne Unterbrechung, d.h. nahtlos, befristet weiterbeschäftigt wird und sich an den persönlichen Angaben der Lehrkraft nichts geändert hat. Informationen und Formulare finden Sie hier.

  • In allen anderen Fällen (Änderung von persönlichen Angaben der Lehrkraft bei nahtloser Weiterbeschäftigung, erneute Beschäftigung nach einer Unterbrechung von weniger als drei Jahren) sind die Unterlagen der Checkliste Weiterbeschäftigung vorzulegen.

Im Interesse einer schnellen Bearbeitung bitten wir Sie um die Zusendung vollständiger Unterlagen.

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Hinweis: neue Telefonnummern am Landesamt!

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Das Referat Schulpersonal ist ab sofort unter folgender Telefonnummer und Faxnummer zu erreichen:

Tel.: 09831 5166 200
Fax: 09831 5166 299

Wichtiger Hinweis

Es werden keine gesonderten Formulare für die Programme „gemeinsam.Brücken.bauen“ und „Brückenklassen“ mehr zur Verfügung gestellt.

Bitte verwenden Sie daher die aktuelle Fassung des Antrags auf Regelung des Dienstverhältnisses oder des Antrags auf Arbeitszeitänderung der jeweiligen Schulart, in denen nun auch Angaben zu den beiden oben genannten Programmen gemacht werden können.