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Unterlagen für die nahtlose Weiterbeschäftigung von Lehrkräften den BSZG Erlangen, München, Regensburg und Würzburg
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die Formulare zur Verfügung, die für die nahtlose Weiterbeschäftigung von hauptberuflichen tarifbeschäftigten Lehrkräften an den Staatlichen Berufsfachschulen des Gesundheitswesens an den Staatlichen Beruflichen Schulzentren Erlangen, München, Regensburg und Würzburg benötigt werden.
Die Unterlagen der Checkliste für eine nahtlose Weiterbeschäftigung sind einzureichen, wenn eine Lehrkraft ohne Unterbrechung, d.h. nahtlos, befristet weiterbeschäftigt wird und sich an den persönlichen Angaben der Lehrkraft nichts geändert hat.
In allen anderen Fällen (Änderung von persönlichen Angaben der Lehrkraft bei nahtloser Weiterbeschäftigung, erneute Beschäftigung nach einer Unterbrechung von weniger als drei Jahren) sind die Unterlagen der Checkliste Weiterbeschäftigung vorzulegen. Informationen und Formulare finden Sie hier.
Im Interesse einer schnellen Bearbeitung bitten wir Sie um die Zusendung vollständiger Unterlagen.
Unterlagen für die nahtlose Weiterbeschäftigung von Lehrkräften
Alle Formulare für die nahtlose Weiterbeschäftigung als Package zum Download
Einzelformulare für die nahtlose Weiterbeschäftigung zum Download
- Checkliste nahtlose Weiterbeschäftigung Lehrkräfte BSZG
- 300 - Antrag auf Regelung des Dienstverhältnisses
- 002.1 - Erklärung der/des Beschäftigten – Persönliche Angaben
- 026 - Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis bei Weiterbeschäftigung
- 180 - Formular zur Beteiligung des örtlichen Personalrats
Hier gelangen Sie zurück zur Übersicht für Lehrkräfte an BSZG
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Hinweis: neue Telefonnummern am Landesamt!
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Das Referat Schulpersonal ist ab sofort unter folgender Telefonnummer und Faxnummer zu erreichen:
Tel.: 09831 5166 200
Fax: 09831 5166 299
Ansprechpersonen
Wichtiger Hinweis
Es werden keine gesonderten Formulare für die Programme „gemeinsam.Brücken.bauen“ und „Brückenklassen“ mehr zur Verfügung gestellt.
Bitte verwenden Sie daher die aktuelle Fassung des Antrags auf Regelung des Dienstverhältnisses oder des Antrags auf Arbeitszeitänderung der jeweiligen Schulart, in denen nun auch Angaben zu den beiden oben genannten Programmen gemacht werden können.