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Unterlagen für die nahtlose Weiterbeschäftigung von Lehrkräften an Gymnasien
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die Formulare zur Verfügung, die für die nahtlose Weiterbeschäftigung von tarifbeschäftigten Lehrkräften an Gymnasien, Studienkollegs und Kollegs benötigt werden.
Die Unterlagen der Checkliste für eine nahtlose Weiterbeschäftigung sind einzureichen, wenn eine bereits befristet auf Arbeitsvertrag beschäftigte Lehrkraft ohne Unterbrechungszeit nahtlos befristet weiterbeschäftigt wird bzw. die Beschäftigung nur durch die Sommerferien unterbrochen worden ist.
Die Unterlagen der Checkliste Wiedereintritt sind zu verwenden, wenn die Lehrkraft bereits als Lehrkraft beschäftigt gewesen ist, die letzte Beschäftigung nicht länger als drei Jahre zurückliegt, aber mindestens ein Tag Unterbrechung seit der letzten Beschäftigung vorliegt. Informationen und Formulare finden Sie hier.
Im Interesse einer schnellen Bearbeitung bitten wir Sie um die Zusendung vollständiger Unterlagen.
Unterlagen für die nahtlose Weiterbeschäftigung von Lehrkräften
Alle Formulare für die nahtlose Weiterbeschäftigung als Package zum Download
Einzelformulare für die nahtlose Weiterbeschäftigung zum Download
- Checkliste nahtlose Weiterbeschäftigung Lehrkräfte Gymnasium
- 001 - Antrag auf Regelung des Dienstverhältnisses
- 002.1 - Erklärung der/des Beschäftigten – Persönliche Angaben
- 004 - Befristungsvereinbarung mit Niederschrift nach dem Nachweisgesetz
- 026 - Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis bei Weiterbeschäftigung/ Wiedereintritt
- 180 - Formular zur Beteiligung des örtlichen Personalrats
Hier gelangen Sie zurück zur Übersicht für Lehrkräfte an Gymnasien.
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Telefonische Sprechzeiten
während des Einstellungstermins:
Dienstag, Donnerstag, Freitag: 10.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 13.00 - 15.00 Uhr
Hinweis: neue Telefonnummern am Landesamt!
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Das Referat Schulpersonal ist ab sofort unter folgender Telefonnummer und Faxnummer zu erreichen:
Tel.: 09831 5166 200
Fax: 09831 5166 299
Ansprechpersonen
Wichtiger Hinweis
Mit den aktualisierten Formularen können Sie auch die Beschäftigung in den schulartunabhängigen Deutschklassen der Jahrgangsstufen 5 und 6 melden.
Die Programme „gemeinsam.Brücken.bauen“ und „Brückenklassen“ gibt es im Schuljahr 2024/2025 nicht mehr.