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Unterlagen für die Neueinstellung von Lehrkräften an Gymnasien
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die Formulare zur Verfügung, die für die Neueinstellung von tarifbeschäftigten Lehrkräften an Gymnasien, Studienkollegs und Kollegs benötigt werden. Welche Unterlagen darüber hinaus eingereicht werden müssen (z. B. Zeugnisse und Unterlagen für das Landesamt für Finanzen), entnehmen Sie bitte der Checkliste Neueinstellung.
Im Interesse einer schnellen Bearbeitung bitten wir Sie um die Zusendung vollständiger Unterlagen.
Alle Formulare für die Neueinstellung als Package zum Download
Einzelformulare für die Neueinstellung zum Download
- Checkliste Einstellungsunterlagen Lehrkräfte Gymnasium
- 001 - Antrag auf Regelung des Dienstverhältnisses
- 002 - Erklärung Persönliche Angaben
- 003 - Erklärung zu Vorstrafen etc.
- 004 - Befristungsvereinbarung mit Niederschrift nach dem Nachweisgesetz
- 005 - Belehrungen und Erklärungen Zusammenfassung - Lehrkräfte
- 006 - Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue
- 007 - Belehrung über Pflicht zur Verfassungstreue
- 021 - Erweitertes Führungszeugnis - Bestätigung für Einwohnermeldeamt
- 800 - Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- 180 - Formular zur Beteiligung des örtlichen Personalrats
- 403 - Datenschutzhinweise Einstellung und Beschäftigung
- 404 - Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
Hier gelangen Sie zurück zur Übersicht für Lehrkräfte an Gymnasien.
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Telefonische Sprechzeiten
während des Einstellungstermins:
Dienstag, Donnerstag, Freitag: 10.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 13.00 - 15.00 Uhr
Hinweis: neue Telefonnummern am Landesamt!
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Das Referat Schulpersonal ist ab sofort unter folgender Telefonnummer und Faxnummer zu erreichen:
Tel.: 09831 5166 200
Fax: 09831 5166 299
Ansprechpersonen
Wichtiger Hinweis
Mit den aktualisierten Formularen können Sie auch die Beschäftigung in den schulartunabhängigen Deutschklassen der Jahrgangsstufen 5 und 6 melden.
Die Programme „gemeinsam.Brücken.bauen“ und „Brückenklassen“ gibt es im Schuljahr 2024/2025 nicht mehr.