Inhaltsspalte
Unterlagen für die Weiterbeschäftigung von Lehrkräften an Gymnasien
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die Formulare zur Verfügung, die für die Weiterbeschäftigung von tarifbeschäftigten Lehrkräften an Gymnasien, Studienkollegs und Kollegs benötigt werden.
Die Unterlagen der Checkliste für eine nahtlose Weiterbeschäftigung sind einzureichen, wenn eine Lehrkraft ohne Unterbrechung, d.h. nahtlos, befristet weiterbeschäftigt wird und sich an den persönlichen Angaben der Lehrkraft nichts geändert hat. Informationen und Formulare finden Sie hier.
In allen anderen Fällen (Änderung von persönlichen Angaben der Lehrkraft bei nahtloser Weiterbeschäftigung, erneute Beschäftigung nach einer Unterbrechung von weniger als drei Jahren) sind die Unterlagen der Checkliste Weiterbeschäftigung vorzulegen.
Im Interesse einer schnellen Bearbeitung bitten wir Sie um die Zusendung vollständiger Unterlagen.
Unterlagen für die Weiterbeschäftigung von Lehrkräften
Alle Formulare für die Weiterbeschäftigung als Package zum Download
Einzelformulare für die Weiterbeschäftigung zum Download
- Checkliste Weiterbeschäftigung Lehrkräfte Gymnasium
- 001 - Antrag auf Regelung des Dienstverhältnisses
- 002 - Erklärung Persönliche Angaben
- 004 - Befristungsvereinbarung mit Niederschrift nach dem Nachweisgesetz
- 021 - Erweitertes Führungszeugnis - Bestätigung für Einwohnermeldeamt
- 026 - Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis bei Weiterbeschäftigung
- 180 - Formular zur Beteiligung des örtlichen Personalrats
- 800 - Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- 403 - Datenschutzhinweise Einstellung und Beschäftigung
Hier gelangen Sie zurück zur Übersicht für Lehrkräfte an Gymnasien.
Seitenspalte
Hinweis: neue Telefonnummern am Landesamt!
imgquer
Das Referat Schulpersonal ist ab sofort unter folgender Telefonnummer und Faxnummer zu erreichen:
Tel.: 09831 5166 200
Fax: 09831 5166 299
Ansprechpersonen
Wichtiger Hinweis
Es werden keine gesonderten Formulare für die Programme „gemeinsam.Brücken.bauen“ und „Brückenklassen“ mehr zur Verfügung gestellt.
Bitte verwenden Sie daher die aktuelle Fassung des Antrags auf Regelung des Dienstverhältnisses oder des Antrags auf Arbeitszeitänderung der jeweiligen Schulart, in denen nun auch Angaben zu den beiden oben genannten Programmen gemacht werden können.