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Unterlagen für den Wiedereintritt von Lehrkräften an Gymnasien

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die Formulare zur Verfügung, die für Wiedereintritte von tarifbeschäftigten Lehrkräften an Gymnasien, Studienkollegs und Kollegs benötigt werden.

  • Die Unterlagen der Checkliste für eine nahtlose Weiterbeschäftigung sind einzureichen, wenn eine bereits befristet auf Arbeitsvertrag beschäftigte Lehrkraft ohne Unterbrechungszeit nahtlos befristet weiterbeschäftigt wird bzw. die Beschäftigung nur durch die Sommerferien unterbrochen worden ist. Informationen und Formulare finden Sie hier.

  • Die Unterlagen der Checkliste Wiedereintritt sind zu verwenden, wenn die Lehrkraft bereits als Lehrkraft beschäftigt gewesen ist, die letzte Beschäftigung nicht länger als drei Jahre zurückliegt, aber mindestens ein Tag Unterbrechung seit der letzten Beschäftigung vorliegt.

  • Zur Beschäftigung von Pensionistinnen und Pensionisten sind die Wiedereintrittsunterlagen einzureichen. Wichtige Informationen zur Beschäftigung als Ruhestandsbeamter/-beamtin finden Sie im Merkblatt Hinzuverdienst. Den als Aushilfslehrkraft beschäftigten Pensionistinnen und Pensionisten ist das Merkblatt auszuhändigen.

Im Interesse einer schnellen Bearbeitung bitten wir Sie um die Zusendung vollständiger Unterlagen.

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Telefonische Sprechzeiten

während des Einstellungstermins:

Dienstag, Donnerstag, Freitag: 10.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 13.00 - 15.00 Uhr

Hinweis: neue Telefonnummern am Landesamt!

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Das Referat Schulpersonal ist ab sofort unter folgender Telefonnummer und Faxnummer zu erreichen:

Tel.: 09831 5166 200
Fax: 09831 5166 299

Wichtiger Hinweis

Mit den aktualisierten Formularen können Sie auch die Beschäftigung in den schulartunabhängigen Deutschklassen der Jahrgangsstufen 5 und 6 melden.

Die Programme „gemeinsam.Brücken.bauen“ und „Brückenklassen“ gibt es im Schuljahr 2024/2025 nicht mehr.