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Unterlagen für den Wiedereintritt von Werkstattausbilderinnen und Werkstattausbildern

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die Formulare zur Verfügung, die für Wiedereintritte von Werkstattausbilderinnen und Werkstattausbildern benötigt werden.

  • Die Unterlagen der Checkliste für eine nahtlose Weiterbeschäftigung sind einzureichen, wenn eine bereits befristet auf Arbeitsvertrag beschäftigte Person ohne Unterbrechungszeit nahtlos befristet weiterbeschäftigt wird bzw. die Beschäftigung nur durch die Sommerferien unterbrochen worden ist. Informationen und Formulare finden Sie hier.

  • Die Unterlagen der Checkliste Wiedereintritt sind zu verwenden, wenn die Person bereits als Werkstattausbilderin und Werkstattausbilder beschäftigt gewesen ist, die letzte Beschäftigung nicht länger als drei Jahre zurückliegt, aber mindestens ein Tag Unterbrechung seit der letzten Beschäftigung vorliegt.

Jede Personalmaßnahme Werkstattausbilderinnen und Werkstattausbilder betreffend ist vorab von der Schule mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus abzustimmen.

Anschließend sind alle Unterlagen für die geplante Personalmaßnahme (Neueinstellung, nahtlose Weiterbeschäftigung, Wiedereintritt oder Änderung der Arbeitszeit) in zweifacher Ausfertigung an das Staatsministerium, Referat VI.6, zu senden. Erteilt das Staatsministerium die Freigabe, werden die Unterlagen direkt vom Staatsministerium ans Landesamt für Schule übermittelt und die entsprechenden Verträge gefertigt.

Im Interesse einer schnellen Bearbeitung bitten wir Sie um die Zusendung vollständiger Unterlagen.

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Kontakt

Das Referat Schulpersonal ist ab sofort unter folgender Telefonnummer und Faxnummer zu erreichen:

Tel.: 09831 5166 200
Fax: 09831 5166 299