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Pädagogische Gefährdungsbeurteilung

Sportunterricht und weitere schulische Sport- und Bewegungsangebote (z. B. Sport- und Bewegungsangebote im Rahmen der schulischen Ganztagsangebote und der Mittagsbetreuung) sowie Schülerfahrten mit sportlichen Aktivitäten sind essentielle Bestandteile ganzheitlicher schulischer Bildung. Für das einzige Bewegungsfach Sport bzw. sportliche Aktivitäten im Rahmen schulischer Aktionen gibt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus u.a. folgende Richtlinien vor:

„Das Unterrichtsfach Sport ist ein unaustauschbarer Bestandteil umfassender Bildung und Erziehung und leistet einen spezifischen Beitrag zu einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung der Schüler; als einziges Bewegungsfach im schulischen Fächerkanon bringt das Fach Sport jedoch ein höheres Unfallrisiko mit sich. Dies macht Maßnahmen technischer, organisatorischer und verhaltensbedingter Art zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz unverzichtbar. Nur so kann eine langfristige Bindung der Schüler an gesundheitsrelevante sportliche Aktivitäten und die Ausbildung von Sicherheitskompetenzen gelingen, die über das sportliche Handeln hinaus für alle Lebensbereiche hilfreich sind. Für die unterrichtende Lehrkraft gehen damit ganz besondere Anforderungen einher: Sie muss mit den Sicherheitsanforderungen der jeweils angebotenen Sportarten bzw. der Sportbereiche vertraut sein und bei einem Unfall Sofortmaßnahmen ergreifen können. Eltern und Schüler sind in geeigneter Weise (z. B. durch Sportelternabende) über sicherheitsrelevante Belange des Sportunterrichts zu informieren.“

Durch eine Vielzahl aktueller Trendsportarten und den Einsatz neu entwickelter Sportgeräte, die die Sportstunden in Ergänzung zu den traditionellen Sportarten bereichern und attraktiv gestalten, hat sich der ohnehin sehr hohe Anspruch an die Sportlehrkräfte hinsichtlich der Sicherheitsanforderungen noch weiter gesteigert. Sportlehrkräfte haben einerseits viel Spielraum hinsichtlich ihrer Entscheidungsfreiheit, solange sie sich im Rahmen der Lehrpläne und der jeweiligen Schulordnung bewegen, andererseits aber auch eine große Verantwortung, was die Gestaltung des schulischen Sportangebots angeht.

Jede Sportart und jedes Sportgerät zeichnet sich durch ein individuell zu bestimmendes Unfallrisiko aus. Daher ist es für eine verantwortungsvolle Vorbereitung und eine gefährdungsfreie Umsetzung zielführend, die sportlichen Unternehmungen bzw. Unterrichtsinhalte mittels einer pädagogischen Gefährdungsbeurteilung im Detail zu beleuchten.

Herangehensweise an die pädagogische Gefährdungsbeurteilung

  1. Gefährdungen für den Lernenden in den beabsichtigten Lern- und Bewegungsräumen erkennen: technische, organisatorische, personelle Unfallursachen.

  2. Risiko bewerten: Potentielle bzw. vorhandene Risiken beurteilen und die individuelle, variable Grenze des sog. akzeptablen Restrisikos ermitteln.

  3. Schutzmaßnahmen ergreifen: Maßnahmen zur Sicherheit und Förderung der Gesundheit der Lernenden sicherstellen und im Nachgang auf deren Wirksamkeit prüfen.

Ein Praxisbeispiel für die Gefährdungsbeurteilung beim Mountainbiken finden Sie hier.

Beschreibbare PDF-Datei zum Erstellen einer pädagogischen Gefährdungsbeurteilung >> zum Download

Broschüre „Die pädagogische Gefährdungsbeurteilung in Schulen“ der Kommunalen Unfallversicherung Bayern/Landesunfallkasse >> zum Download.

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Was ist eine pädagogische Gefährdungsbeurteilung?

  • Planungs- und Entscheidungshilfe für Schulleitung und (Sport)lehrkraft, eine sichere Schul- und Unterrichtsorganisation zu gewährleisten.
  • Individuell im Vorfeld erstellte, situationsbezogene und auf Schülerinnen und Schüler abgestimmte Handlungshilfe, Spielräume und sportliche Handlungsräume zu hinterfragen und davon ein professionelles Sicherheits- und Risikomanagement abzuleiten.

Vorteile einer pädagogischen Gefährdungsbeurteilung

  • Entscheidungshilfe für die Durchführung von Unterrichtsinhalten oder außerunterrichtlichen sportlichen Aktivitäten im Rahmen von Schülerfahrten
  • Instrument zur Risikobeurteilung und Ergreifen von geeigneten, zumutbaren und erforderlichen Schutzmaßnahmen
  • Erfüllen der Sorgfalts- und Organisationspflichten seitens schulischer Verantwortungsträger. Sie tragen ihrer Garantenstellung für die Sicherheit und Gesundheit der Schülerinnen und Schüler Rechnung.
  • Dokumentation der Schutzmaßnahmen, die wiederum als Unterweisungsgrundlage zur Sicherheit und Gesundheit der Schule dienen kann.

Kontakt

Veronika Scherello
Referatsleitung
Referat 5.2 Fachberatung für RS, Gym, BS
Tel.: 09831 5166 520
E-Mail:

Arne Schmidt
Mitarbeiter Fachberatung
Tel.: 09831 5166 521
E-Mail:

Bayerisches Landesamt für Schule
Stuttgarter Str. 1
91710 Gunzenhausen

Die Kolleginnen und Kollegen aus den Grund-, Mittel- und Förderschulen verweisen wir an die zuständigen Sportfachberatungen der jeweiligen Bezirksregierungen.