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Sport-nach-1 in Schule und Verein: Gerätebezuschussung für bestehende und neue SAGs im Schwimmen und Rettungsschwimmen
Mit den vom Bayerischen Landtag zusätzlich zur Verfügung gestellten Sondermitteln kann im Schuljahr 2021/22 einmalig bestehenden und neuen Sportarbeitsgemeinschaften im Schwimmen und Rettungsschwimmen eine Anschubfinanzierung für die Gerätebeschaffung gewährt werden. Die Förderung beträgt 50% der zuwendungsfähigen Kosten und ist auf maximal 500.- begrenzt. Mit dieser einmaligen Sonderaktion soll zusätzlich die Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler verbessert werden.
Antragsverfahren und Voraussetzungen:
Anträge auf Gerätebezuschussung für bestehende und neue SAGs im
Schwimmen und Rettungsschwimmen sind durch die Vereine (Vorstand des
Hauptvereins) analog zur Antragstellung des SAG-Neu- bzw. Folgevertrags
mit entsprechendem Online-Formular unter www.sportnach1.de an die
Landesstelle für den Schulsport bis spätestens 15.11.2021 zu richten.
Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Auf einen
Zuschuss besteht kein Rechtsanspruch.
Beispiel:
Das bedeutet beispielsweise, dass ein Sportverein, der für die
Sportarbeitsgemeinschaft im Schwimmen oder Rettungsschwimmen neue
Flossen, Paddles, Pullbuoys oder Pullkicks im Wert von 1.000 €
anschaffen möchte, einen Zuschuss in Höhe von 500 € (= maximaler
Zuschuss / 50% der Anschaffungskosten) beantragen kann.
Folgendes ist zu beachten:
• Ein Zuschuss für Sportgeräte wird bei Neugründungen nur Vereinen
gewährt, die eine längerfristige Kooperation mit der Schule anstreben.
Kommt die SAG im Schuljahr 2021/22 nicht zustande, muss der Zuschuss
zurückerstattet werden.
• Die Geräte sollen sowohl im Schulsport als auch im Vereinssport
genutzt werden können.
• Die Unterbringungsmöglichkeit der beantragten Geräte in den
vorhandenen Räumlichkeiten ist nachzuweisen.
• Die Einhaltung der Vergaberichtlinien obliegt dem antragsstellenden
Verein.
• Als Nachweis der Gerätebeschaffung ist die Rechnung in Kopie
unverzüglich bei der Landesstelle vorzulegen.
• Der Bewilligungsbescheid ist abzuwarten. Eine Beschaffung vor
Antragstellung schließt eine Bezuschussung aus. Als Beschaffung gilt
bereits die Unterschrift auf dem Kaufvertrag.
Die Zusendung der Rechnungskopie muss bis spätestens 15. November 2021 erfolgen, da das Auszahlungsverfahren noch im Haushaltsjahr 2021 abgeschlossen werden muss. Später eingehende Anträge können daher nicht mehr berücksichtigt werden.
Doppelte SAG-Betriebspauschalen im Schwimmen an Grundschulen
Darüber hinaus werden wie in 2019 und 2020 auch in 2021 für die Sportarbeitsgemeinschaften im Schwimmen und Rettungsschwimmen an Grundschulen die doppelten SAG-Betriebspauschalen eingeplant.
Die Einrichtung von Sportarbeitsgemeinschaften für das Schuljahr 2021/22 ist ab dem 15.06.2021 unter www.sportnach1.de möglich.
Hintergrund:
Das Bayerische Kultusministerium und der Bayerische Landes-Sportverband
haben 1991 das Kooperationsmodell Sport-nach-1 in Schule und Verein als
Bindeglied zwischen dem schulischen Sportunterricht und dem Breiten- und
Leistungssport im Verein gegründet. Sport-nach-1 eröffnet den
Kooperationspartnern die Möglichkeit eines qualifizierten, den
Sportunterricht ergänzenden, freiwilligen Nachmittagsangebotes im
Schwimmen sowie in 80 weiteren Sportarten. Den jeweiligen Partnern,
Schule und Sportverein, bleibt es dabei überlassen, ob eine Kooperation
in Form breitensportlich ausgerichteter Sportarbeitsgemeinschaften oder
leistungssportlich orientierter Stützpunkte angestrebt wird. Beide
Kooperationsformen werden vom Staatsministerium nach unterschiedlichen
Modellen gefördert.
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Kontakt
Achim Engelking
Referatsleitung
Referat 5.1 Sport nach 1
Tel.: 0 98 31 / 68 6 - 320
Fax: 0 98 31 / 68 6 - 324
E-Mail:
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Carmen Glaser-Holzer
Sekretariat Sport nach 1
Tel.: 0 98 31 / 68 6 - 346
Fax: 0 98 31 / 68 6 - 324
E-Mail:
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Bayerisches Landesamt für Schule
Stuttgarter Str. 1
91710
Gunzenhausen
Sport-nach-1-Portal
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