Mit dem Ziel, den Einstieg in das Sport-nach-1-Modell für Schulen und
Vereine zu erleichtern - insbesondere auch im Bereich der inklusiven
SAGs - und um zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit die
Sportarbeitsgemeinschaften im Schwimmen und Rettungsschwimmen mit
Grundschulen besonders zu fördern, hat der Bayerische Landtag
zusätzliche Mittel zur Finanzierung folgender Sonderprogramme zur
Verfügung gestellt. Die Beratung erfolgt durch das Referat Schule und
Verein, die Antragstellung über das Sport-nach-1-Portal.
1. Sportgroßgeräteförderung für neue SAGs im Inklusionssport
Mit den aus dem Nachtragshaushalt 2022 des Bayerischen Landtags zur
Verfügung gestellten Sondermitteln können auch im Schuljahr 2022/23
SAG-Neugründungen im Bereich des Inklusionssports eine
Sportgroßgeräteförderung als Anschubfinanzierung erhalten. Die Förderung
beträgt 50% der zuwendungsfähigen Kosten und ist auf maximal 10.000,- €
begrenzt. Die Zuweisung der Gelder erfolgt nach der Reihenfolge des
Eingangs der Anträge und ist auf eine Gesamtsumme von 45.000,- €
begrenzt.
2. Anschubfinanzierung für die Gerätebeschaffung bei
SAG-Neugründungen
Aus den zur Verfügung gestellten Mitteln kann mindestens 90 neu
gegründeten Sportarbeitsgemeinschaften eine Anschubfinanzierung für die
Gerätebeschaffung gewährt werden. Die Förderung beträgt 50% der
zuwendungsfähigen Kosten und ist auf maximal 500 € begrenzt.
Allgemeine Hinweise zum Antragsverfahren und den
Voraussetzungen:
Die o.g. Anträge sind durch die Vereine (Vorstand des Hauptvereins)
analog zur Antragstellung des SAG-Vertrags mit entsprechendem
Online-Formular unter www.sportnach1.de an die
Landesstelle für den Schulsport bis spätestens 15.11.2022 zu richten.
Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Auf einen
Zuschuss besteht kein Rechtsanspruch.
Beispielrechnung Gerätebezuschussung:
Ein Sportverein, der für die neu gegründete Sportarbeitsgemeinschaft
zwei neue Tore zum Preis von 1.100 € anschaffen möchte, beantragt einen
Zuschuss in Höhe von 500 € (= maximaler Zuschuss) oder ein Sportverein
beantragt für die Anschaffung neuer Bälle im Wert von 600 € eine
Förderung in Höhe von 300 € (= 50% der Anschaffungskosten). Damit soll
der Einstieg in das Sport-nach-1-Modell erleichtert werden.
Folgendes ist zu beachten:
• Ein Zuschuss für Sportgeräte wird nur Vereinen gewährt, die eine
längerfristige Kooperation mit der Schule anstreben. Kommt die SAG im
Schuljahr 2022/23 nicht zustande, muss der Zuschuss zurückerstattet
werden.
• Die Geräte sollen sowohl im Schulsport als auch im Vereinssport
genutzt werden können.
• Die Unterbringungsmöglichkeit der beantragten Geräte in den
vorhandenen Räumlichkeiten ist nachzuweisen.
• Die Einhaltung der Vergaberichtlinien obliegt dem antragstellenden
Verein.
• Als Nachweis der Gerätebeschaffung ist die Rechnung in Kopie
unverzüglich bei der Landesstelle vorzulegen.
• Der Bewilligungsbescheid ist abzuwarten. Eine Beschaffung vor
Antragstellung schließt eine Bezuschussung aus. Als Beschaffung gilt
bereits die Unterschrift auf dem Kaufvertrag.
Die Zusendung der Rechnungskopie muss bis spätestens 30.11.2022
erfolgen, da das Auszahlungsverfahren noch im Haushaltsjahr 2022
abgeschlossen werden muss. Später eingehende Anträge können daher nicht
mehr berücksichtigt werden.
Die Einrichtung von neuen Sportarbeitsgemeinschaften für das
Schuljahr 2022/23 und die Eingabe der Förderanträge ist online auf dem
Portal www.sportnach1.de
möglich.
3. Sonderprogramm für Sportarbeitsgemeinschaften an Grundschulen im
Bereich des Schwimmens und Rettungsschwimmens
Mit den im Haushalt 2022 des Bayerischen Landtags zur Verfügung
gestellten Sondermitteln können im Sport-nach-1-Modell im Schuljahr
2022/2023 die SAG-Pauschalen im Bereich des Schwimmens und
Rettungsschwimmens an den Grundschulen im Rahmen eines Sonderprogramms
verdoppelt werden.
Antragsverfahren:
Die SAG-Pauschale für Neu- und Folgeverträge muss seitens der
Sportvereine bis zum 31.10.2022 mit der jeweils aktuellen
SAG-Vertragsnummer über die Online-Datenbank www.sportnach1.de gesondert
beantragt werden. Sie wird einmalig für das gesamte laufende Schuljahr
ausbezahlt und zwar voraussichtlich im Dezember.
Für die Berechnung der Pauschale werden zwei Förderkategorien
gebildet:
Kategorie 1: 35 – 38 Schuljahresstunden (1 Stunde insg. 45
Minuten/Schulwoche)
Kategorie 2: 70 – 76 Schuljahresstunden (2 Stunden insg. 90
Minuten/Schulwoche)