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Schwimmabzeichen-Schulwettbewerb: Mit Sicherheit mehr Wasserspaß!

Gemeinsamer Schwimmabzeichen-Wettbewerb für Grundschulen und weiterführende Schulen im Schuljahr 2023/24. Die Auswertung erfolgt innerhalb der einzelnen Schularten: Grundschule, Mittelschule, Förderschule, Realschule und Gymnasium. Ausgezeichnet werden die in den unten genannten Kategorien jeweils bestplatzierten drei Schulen mit einer Prämie i. H. v. 500 € bzw. 400 € bzw. 300 €.

Schwimmen zu lernen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dieser stellen sich im schulischen Kontext das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus in der Erziehungspartnerschaft mit den Eltern gemeinsam mit den Kommunen im Rahmen deren gesetzlicher Aufgabenstellung als Träger des Schulaufwands und ebenso die Vereine des Bayerischen Schwimmverbandes, die Ortsgruppen der Wasserwacht sowie der DLRG.

In diesem Kontext steht auch der gemeinsame Schwimmabzeichen-Schulwettbewerb „Mit Sicherheit mehr Wasserspaß!“ des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zusammen mit dem Bayerischen Schwimmverband, der Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes und dem Landesverband Bayern der DLRG. Der Wettbewerb richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler aller allgemeinbildenden Schularten bis Jahrgangsstufe 10. Ausgezeichnet werden die jeweils ersten drei Schulen mit Prämien i.H.v. 500,- €, 400,- € und 300,- €.

Inhalte des Wettbewerbs
Die Schülerinnen und Schüler sind aufgerufen, bis zum Ende des Schuljahres 2023/2024 ein Schwimmabzeichen oder im Grund- und Förderschulbereich eine der hierzu korrespondierenden „Niveaustufen des Schwimmen-Könnens“ gem. den Empfehlungen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft und des Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung für den Schwimmunterricht in der Schule abzulegen. In Abhängigkeit von der Jahrgangsstufe und von der Schwierigkeit werden diese anhand der Wertungstabelle für Grund- und Förderschulen und der Wertungstabelle für Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien bepunktet - siehe Ausschreibung als pdf-Datei.

Weitere Informationen zu den „Niveaustufen des Schwimmen-Könnens“ sowie zu den Inhalten der einzelnen Niveaustufen finden Sie hier.

Durchführung des Wettbewerbs
Die Schwimmabzeichen können sowohl in der Schule als auch in der Freizeit, d.h. in den Schwimmvereinen und Ortsgruppen der Wasserwacht und der DLRG, abgenommen werden. Die Schule sammelt die abgenommenen Schwimmabzeichen und übermittelt das Ergebnis über www.laspo-meldungen.de zur Auswertung an die Landesstelle für den Schulsport. Eingegeben wird die Gesamtzahl der bestandenen Abzeichen in den jeweiligen Jahrgangsstufen durch eine verantwortliche, ggf. durch die Schulleitung bestimmte Lehrkraft. Bei einer Korrektur bzw. Nachmeldung werden die Einträge der betreffenden Jahrgangsstufen überschrieben und nicht aufaddiert. Für jede Schülerin/ jeden Schüler kann jeweils nur ein Abzeichen angegeben werden. Annahmeschluss ist der 31.07.2024.

Wertung und Prämierung
Die Auswertung erfolgt gemäß der obenstehenden Wertungstabelle innerhalb der einzelnen Schularten: Grundschule, Mittelschule, Förderschule, Realschule und Gymnasium. Bei Grund- und Mittelschulen muss eine separate Eintragung nach Grund- oder Mittelschule vorgenommen werden. Es können Schwimmabzeichen, die ab dem 12.09.2023 abgenommen wurden, eingetragen werden.

Ausgezeichnet werden die jeweils ersten drei Schulen mit einer Prämie i. H. v. 500 € bzw. 400 € bzw. 300 €.

Die Wertung zur Ermittlung der Sieger für Grundschulen erfolgt jeweils in folgenden Kategorien:
Kategorie A: Schulen mit bis zu 85 Schülern
Kategorie B: Schulen mit 86 bis 130 Schülern
Kategorie C: Schulen mit 131 bis 190 Schülern
Kategorie D: Schulen mit 191 bis 270 Schülern
Kategorie E: Schulen mit über 271 Schülern

Die Wertung zur Ermittlung der Sieger für Mittelschulen erfolgt jeweils in folgenden Kategorien:
Kategorie A: Schulen mit bis zu 100 Schülern
Kategorie B: Schulen mit 101 bis 150 Schülern
Kategorie C: Schulen mit 151 bis 250 Schülern
Kategorie D: Schulen mit 251 bis 350 Schülern
Kategorie E: Schulen mit über 351 Schülern

Die Wertung zur Ermittlung der Sieger für Förderschulen erfolgt jeweils in folgenden Kategorien:
Kategorie A: Schulen mit bis zu 100 Schülern
Kategorie B: Schulen mit 101 bis 125 Schülern
Kategorie C: Schulen mit 126 bis 160 Schülern
Kategorie D: Schulen mit 161 bis 210 Schülern
Kategorie E: Schulen mit über 211 Schülern

Die Wertung zur Ermittlung der Sieger für Realschulen erfolgt jeweils in folgenden Kategorien:
Kategorie A: Schulen mit bis zu 400 Schülern
Kategorie B: Schulen mit 401 bis 550 Schülern
Kategorie C: Schulen mit 551 bis 650 Schülern
Kategorie D: Schulen mit 651 bis 800 Schülern
Kategorie E: Schulen mit über 800 Schülern

Die Wertung zur Ermittlung der Sieger für Gymnasien erfolgt jeweils in folgenden Kategorien:
Kategorie A: Schulen mit bis zu 550 Schülern
Kategorie B: Schulen mit 551 bis 700 Schülern
Kategorie C: Schulen mit 701 bis 850 Schülern
Kategorie D: Schulen mit 851 bis 1000 Schülern
Kategorie E: Schulen mit über 1001 Schülern

Neuer Auszahlungsmodus für Prämien Schwimmabzeichen-Schulwettbewerb

Für die Auszahlung der Prämien des Schwimmabzeichen-Schulwettbewerbs ergibt sich seit dem Schuljahr 2022/2023 folgende Neuerung: Die Prämien werden nicht direkt an die Schulen ausgezahlt.
Stattdessen reichen die Schulen nach der Anschaffung von Sport-Materialien zur Förderung der Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler bzw. Aufwendungen für Dienstleistungen rund um die Förderung der Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler, ihre Rechnungen direkt beim Bayerischen Landesamt für Schule, Landesstelle für den Schulsport (Referat Schulsport-Wettbewerbe) ein. Folgendes ist zu beachten:
• Die Rechnung muss auf die Anschrift der Schule ausgestellt sein.
• Als Zahlungsziel sollten mindestens 2 Wochen vereinbart werden, um den längeren Bearbeitungswegen gerecht zu werden.
• Leistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 1 000 Euro ohne Umsatzsteuer können unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden (§ 14 UVgO). Es wird jedoch empfohlen, Vergleichsangebote einzuholen. Diese verbleiben bei der Schule.
• Die Prämie muss bis zum 01.12.2024 ausbezahlt werden. Prämien, die bis zum 27.11.2024 nicht beantragt wurden, verfallen.
• Seitens der Schule wird durch die Unterschrift der Schulleitung und einer weiteren Lehrkraft bestätigt, dass die Materialien / Geräte zur Förderung der Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler bzw. die Aufwendungen für Dienstleistungen zur Förderung der Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler dienen. Die Bestätigung erfolgt mittels Schulstempel und durch Abzeichnen der Rechnung (Unterschrift) der zuvor genannten Personen. Der eingereichten Rechnung muss das entsprechende Glückwunschschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus beigelegt werden.
Die Landesstelle für den Schulsport begleicht die eingereichte Rechnung direkt an den Rechnungsempfänger.

Ergeänzende Hinweise:
• Prämien, die nicht ganz ausgeschöpft werden, verfallen.
• Bei Ausgaben, die den Wert der Prämie übersteigen, kann eine Teilrechnung über die Höhe der Prämie eingereicht und der Restbetrag von der Schule beglichen werden.
• Die Prämie kann durch Teilrechnungen ausgeschöpft werden, muss jedoch auf einmal beantragt werden (keine zeitversetzten Anträge möglich).

Beispiele gibt es hier.

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Kontakt

Thomas Glatzeder
Referatsleitung
Referat 5.4 Schulsportwettbewerbe
Tel.: 09831 5166 540
E-Mail:

Markus Meyer
stellv. Referatsleitung
Tel.: 09831 5166 541
E-Mail:

Anja Bauer
Sekretariat Schulsportwettbewerbe
Tel.: 09831 5166 545
E-Mail:

Carmen Glaser-Holzer
Sekretariat Schulsportwettbewerbe
Tel.: 09831 5166 515
E-Mail:

Bayerisches Landesamt für Schule
Stuttgarter Str. 1
91710 Gunzenhausen

Meldeportal

Die Anmeldung zu den Schulsportwettbewerben erfolgt über das Meldeportal: