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Schwimmabzeichen-Schulwettbewerb: Mit Sicherheit mehr Wasserspaß!
Gemeinsamer Schwimmabzeichen-Wettbewerb für Grundschulen und weiterführende Schulen im Schuljahr 2023/24. Die Auswertung erfolgt innerhalb der einzelnen Schularten: Grundschule, Mittelschule, Förderschule, Realschule und Gymnasium. Ausgezeichnet werden die in den unten genannten Kategorien jeweils bestplatzierten drei Schulen mit einer Prämie i. H. v. 500 € bzw. 400 € bzw. 300 €.
Schwimmen zu lernen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dieser stellen sich im schulischen Kontext das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus in der Erziehungspartnerschaft mit den Eltern gemeinsam mit den Kommunen im Rahmen deren gesetzlicher Aufgabenstellung als Träger des Schulaufwands und ebenso die Vereine des Bayerischen Schwimmverbandes, die Ortsgruppen der Wasserwacht sowie der DLRG.
In diesem Kontext steht auch der gemeinsame Schwimmabzeichen-Schulwettbewerb „Mit Sicherheit mehr Wasserspaß!“ des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zusammen mit dem Bayerischen Schwimmverband, der Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes und dem Landesverband Bayern der DLRG. Der Wettbewerb richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler aller allgemeinbildenden Schularten bis Jahrgangsstufe 10. Ausgezeichnet werden die jeweils ersten drei Schulen mit Prämien i.H.v. 500,- €, 400,- € und 300,- €.
Inhalte des Wettbewerbs
Die Schülerinnen und Schüler sind aufgerufen, bis zum Ende des
Schuljahres 2023/2024 ein Schwimmabzeichen oder im Grund- und
Förderschulbereich eine der hierzu korrespondierenden „Niveaustufen des
Schwimmen-Könnens“ gem. den Empfehlungen der Ständigen Konferenz der
Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, der
Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft und des Bundesverbandes zur
Förderung der Schwimmausbildung für den Schwimmunterricht in der Schule
abzulegen. In Abhängigkeit von der Jahrgangsstufe und von der
Schwierigkeit werden diese anhand der Wertungstabelle für Grund- und
Förderschulen und der Wertungstabelle für Mittelschulen, Realschulen und
Gymnasien bepunktet - siehe
Ausschreibung als pdf-Datei.
Weitere Informationen zu den „Niveaustufen des Schwimmen-Könnens“ sowie zu den Inhalten der einzelnen Niveaustufen finden Sie hier.
Durchführung des Wettbewerbs
Die Schwimmabzeichen können sowohl in der Schule als auch in der
Freizeit, d.h. in den Schwimmvereinen und Ortsgruppen der Wasserwacht
und der DLRG, abgenommen werden. Die Schule sammelt die abgenommenen
Schwimmabzeichen und übermittelt das Ergebnis über www.laspo-meldungen.de zur
Auswertung an die Landesstelle für den Schulsport. Eingegeben wird die
Gesamtzahl der bestandenen Abzeichen in den jeweiligen Jahrgangsstufen
durch eine verantwortliche, ggf. durch die Schulleitung bestimmte
Lehrkraft. Bei einer Korrektur bzw. Nachmeldung werden die Einträge der
betreffenden Jahrgangsstufen überschrieben und nicht aufaddiert. Für
jede Schülerin/ jeden Schüler kann jeweils nur ein Abzeichen angegeben
werden. Annahmeschluss ist der 31.07.2024.
Wertung und Prämierung
Die Auswertung erfolgt gemäß der obenstehenden Wertungstabelle innerhalb
der einzelnen Schularten: Grundschule, Mittelschule, Förderschule,
Realschule und Gymnasium. Bei Grund- und Mittelschulen muss eine
separate Eintragung nach Grund- oder Mittelschule vorgenommen werden. Es
können Schwimmabzeichen, die ab dem 12.09.2023 abgenommen wurden,
eingetragen werden.
Ausgezeichnet werden die jeweils ersten drei Schulen mit einer Prämie i. H. v. 500 € bzw. 400 € bzw. 300 €.
Die Wertung zur Ermittlung der Sieger für Grundschulen
erfolgt jeweils in folgenden Kategorien:
Kategorie A: Schulen mit bis zu 85 Schülern
Kategorie B: Schulen mit 86 bis 130 Schülern
Kategorie C: Schulen mit 131 bis 190 Schülern
Kategorie D: Schulen mit 191 bis 270 Schülern
Kategorie E: Schulen mit über 271 Schülern
Die Wertung zur Ermittlung der Sieger für Mittelschulen
erfolgt jeweils in folgenden Kategorien:
Kategorie A: Schulen mit bis zu 100 Schülern
Kategorie B: Schulen mit 101 bis 150 Schülern
Kategorie C: Schulen mit 151 bis 250 Schülern
Kategorie D: Schulen mit 251 bis 350 Schülern
Kategorie E: Schulen mit über 351 Schülern
Die Wertung zur Ermittlung der Sieger für Förderschulen
erfolgt jeweils in folgenden Kategorien:
Kategorie A: Schulen mit bis zu 100 Schülern
Kategorie B: Schulen mit 101 bis 125 Schülern
Kategorie C: Schulen mit 126 bis 160 Schülern
Kategorie D: Schulen mit 161 bis 210 Schülern
Kategorie E: Schulen mit über 211 Schülern
Die Wertung zur Ermittlung der Sieger für Realschulen
erfolgt jeweils in folgenden Kategorien:
Kategorie A: Schulen mit bis zu 400 Schülern
Kategorie B: Schulen mit 401 bis 550 Schülern
Kategorie C: Schulen mit 551 bis 650 Schülern
Kategorie D: Schulen mit 651 bis 800 Schülern
Kategorie E: Schulen mit über 800 Schülern
Die Wertung zur Ermittlung der Sieger für Gymnasien erfolgt
jeweils in folgenden Kategorien:
Kategorie A: Schulen mit bis zu 550 Schülern
Kategorie B: Schulen mit 551 bis 700 Schülern
Kategorie C: Schulen mit 701 bis 850 Schülern
Kategorie D: Schulen mit 851 bis 1000 Schülern
Kategorie E: Schulen mit über 1001 Schülern
Neuer Auszahlungsmodus für Prämien Schwimmabzeichen-Schulwettbewerb
Für die Auszahlung der Prämien des Schwimmabzeichen-Schulwettbewerbs
ergibt sich seit dem Schuljahr 2022/2023 folgende Neuerung: Die Prämien
werden nicht direkt an die Schulen ausgezahlt.
Stattdessen reichen die Schulen nach der Anschaffung von
Sport-Materialien zur Förderung der Schwimmfähigkeit der Schülerinnen
und Schüler bzw. Aufwendungen für Dienstleistungen rund um die Förderung
der Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler, ihre Rechnungen
direkt beim Bayerischen Landesamt für Schule, Landesstelle für den
Schulsport (Referat Schulsport-Wettbewerbe) ein. Folgendes ist zu
beachten:
• Die Rechnung muss auf die Anschrift der Schule ausgestellt sein.
• Als Zahlungsziel sollten mindestens 2 Wochen vereinbart werden, um den
längeren Bearbeitungswegen gerecht zu werden.
• Leistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 1 000 Euro
ohne Umsatzsteuer können unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze
der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne die Durchführung eines
Vergabeverfahrens beschafft werden (§ 14 UVgO). Es wird jedoch
empfohlen, Vergleichsangebote einzuholen. Diese verbleiben bei der
Schule.
• Die Prämie muss bis zum 01.12.2024 ausbezahlt werden. Prämien, die bis
zum 27.11.2024 nicht beantragt wurden, verfallen.
• Seitens der Schule wird durch die Unterschrift der Schulleitung und
einer weiteren Lehrkraft bestätigt, dass die Materialien / Geräte zur
Förderung der Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler bzw. die
Aufwendungen für Dienstleistungen zur Förderung der Schwimmfähigkeit der
Schülerinnen und Schüler dienen. Die Bestätigung erfolgt mittels
Schulstempel und durch Abzeichnen der Rechnung (Unterschrift) der zuvor
genannten Personen. Der eingereichten Rechnung muss das entsprechende
Glückwunschschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht
und Kultus beigelegt werden.
Die Landesstelle für den Schulsport begleicht die eingereichte Rechnung
direkt an den Rechnungsempfänger.
Ergeänzende Hinweise:
• Prämien, die nicht ganz ausgeschöpft werden, verfallen.
• Bei Ausgaben, die den Wert der Prämie übersteigen, kann eine
Teilrechnung über die Höhe der Prämie eingereicht und der Restbetrag von
der Schule beglichen werden.
• Die Prämie kann durch Teilrechnungen ausgeschöpft werden, muss jedoch
auf einmal beantragt werden (keine zeitversetzten Anträge möglich).
Beispiele gibt es hier.
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Kontakt
Thomas Glatzeder
Referatsleitung
Referat 5.4 Schulsportwettbewerbe
Tel.: 0 98 31 / 68 6 - 330
Fax: 0 98 31 / 68 6 - 339
E-Mail:
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Markus Meyer
stellv. Referatsleitung
Referat 5.4 Schulsportwettbewerbe
Tel.: 0 98 31 / 68 6 - 331
E-Mail:
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Anja Bauer
Sekretariat Schulsportwettbewerbe
Tel.: 0 98 31 / 68 6 - 335
Fax: 0 98 31 / 68 6 - 339
E-Mail:
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Bayerisches Landesamt für Schule
Stuttgarter Str. 1
91710
Gunzenhausen
Meldeportal
Die Anmeldung zu den Schulsportwettbewerben erfolgt über das Meldeportal: