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Schwimmabzeichen-Schulwettbewerb: Mit Sicherheit mehr Wasserspaß!
Gemeinsamer Schwimmabzeichen-Wettbewerb für Grundschulen und weiterführende Schulen im Schuljahr 2022/23. Die Auswertung erfolgt innerhalb der einzelnen Schularten: Grundschule, Mittelschule, Förderschule, Realschule und Gymnasium. Ausgezeichnet werden die in den unten genannten Kategorien jeweils bestplatzierten drei Schulen mit einer Prämie i. H. v. 500 € bzw. 400 € bzw. 300 €.
Schwimmen zu lernen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dieser stellen sich im schulischen Kontext das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus in der Erziehungspartnerschaft mit den Eltern gemeinsam mit den Kommunen im Rahmen deren gesetzlicher Aufgabenstellung als Träger des Schulaufwands und ebenso die Vereine des Bayerischen Schwimmverbandes, die Ortsgruppen der Wasserwacht sowie der DLRG.
In diesem Kontext steht auch der gemeinsame Schwimmabzeichen-Schulwettbewerb „Mit Sicherheit mehr Wasserspaß!“ des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zusammen mit dem Bayerischen Schwimmverband, der Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes und dem Landesverband Bayern der DLRG. Der Wettbewerb richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler aller allgemeinbildenden Schularten bis Jahrgangsstufe 10. Seine Durchführung ist natürlich jedoch nur dort möglich, wo die Maßgaben der jeweils geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erfüllt werden können. Das gilt es mit dem jeweiligen Einrichtungsbetreiber abzuklären. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Wiederaufnahme des Regelschulbetriebs die Schulfamilie vor große Herausforderungen stellt, behutsam erfolgen muss und insoweit die etwaige Durchführung von Schwimmen im Rahmen des Sportunterrichts im Hinblick auf die Erfüllung der Hygieneauflagen einer besonders sorgsamen Prüfung bedarf. Ausgezeichnet werden die jeweils ersten drei Schulen mit Prämien i.H.v. 500,- €, 400,- € und 300,- €.
Inhalte des Wettbewerbs
Die Schülerinnen und Schüler sind aufgerufen, bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023 ein Schwimmabzeichen oder im Grund- und Förderschulbereich eine der hierzu korrespondierenden „Niveaustufen des Schwimmen-Könnens“ gem. den Empfehlungen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft und des Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung für den Schwimmunterricht in der Schule abzulegen. In Abhängigkeit von der Jahrgangsstufe und von der Schwierigkeit werden diese anhand der Wertungstabelle für Grund- und Förderschulen und der Wertungstabelle für Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien bepunktet - siehe Ausschreibung als pdf-Datei.
Weitere Informationen zu den „Niveaustufen des Schwimmen-Könnens“ sowie zu den Inhalten der einzelnen Niveaustufen finden Sie hier.
Durchführung des Wettbewerbs
Die Schwimmabzeichen können sowohl in der Schule als auch in der Freizeit, d.h. in den Schwimmvereinen und Ortsgruppen der Wasserwacht und der DLRG, abgenommen werden. Die Schule sammelt die abgenommenen Schwimmabzeichen und übermittelt das Ergebnis über www.laspo-meldungen.de zur Auswertung an die Landesstelle für den Schulsport. Eingegeben wird die Gesamtzahl der bestandenen Abzeichen in den jeweiligen Jahrgangsstufen durch eine verantwortliche, ggf. durch die Schulleitung bestimmte Lehrkraft. Bei einer Korrektur bzw. Nachmeldung werden die Einträge der betreffenden Jahrgangsstufen überschrieben und nicht aufaddiert. Für jede Schülerin/ jeden Schüler kann jeweils nur ein Abzeichen angegeben werden. Annahmeschluss ist der 31.07.2023.
Wertung und Prämierung
Die Auswertung erfolgt gemäß der obenstehenden Wertungstabelle innerhalb der einzelnen Schularten: Grundschule, Mittelschule, Förderschule, Realschule und Gymnasium. Bei Grund- und Mittelschulen muss eine separate Eintragung nach Grund- oder Mittelschule vorgenommen werden. Es können Schwimmabzeichen, die ab dem 13.09.2022 abgenommen wurden, eingetragen werden.
Ausgezeichnet werden die jeweils ersten drei Schulen mit einer Prämie i. H. v. 500 € bzw. 400 € bzw. 300 €.
Die Wertung zur Ermittlung der Sieger für Grundschulen erfolgt jeweils in folgenden Kategorien:
Kategorie A: Schulen mit bis zu 85 Schülern
Kategorie B: Schulen mit 86 bis 130 Schülern
Kategorie C: Schulen mit 131 bis 190 Schülern
Kategorie D: Schulen mit 191 bis 270 Schülern
Kategorie E: Schulen mit über 271 Schülern
Die Wertung zur Ermittlung der Sieger für Mittelschulen erfolgt jeweils in folgenden Kategorien:
Kategorie A: Schulen mit bis zu 100 Schülern
Kategorie B: Schulen mit 101 bis 150 Schülern
Kategorie C: Schulen mit 151 bis 250 Schülern
Kategorie D: Schulen mit 251 bis 350 Schülern
Kategorie E: Schulen mit über 351 Schülern
Die Wertung zur Ermittlung der Sieger für Förderschulen erfolgt jeweils in folgenden Kategorien:
Kategorie A: Schulen mit bis zu 100 Schülern
Kategorie B: Schulen mit 101 bis 125 Schülern
Kategorie C: Schulen mit 126 bis 160 Schülern
Kategorie D: Schulen mit 161 bis 210 Schülern
Kategorie E: Schulen mit über 211 Schülern
Die Wertung zur Ermittlung der Sieger für Realschulen erfolgt jeweils in folgenden Kategorien:
Kategorie A: Schulen mit bis zu 400 Schülern
Kategorie B: Schulen mit 401 bis 550 Schülern
Kategorie C: Schulen mit 551 bis 650 Schülern
Kategorie D: Schulen mit 651 bis 800 Schülern
Kategorie E: Schulen mit über 800 Schülern
Die Wertung zur Ermittlung der Sieger für Gymnasien erfolgt jeweils in folgenden Kategorien:
Kategorie A: Schulen mit bis zu 550 Schülern
Kategorie B: Schulen mit 551 bis 700 Schülern
Kategorie C: Schulen mit 701 bis 850 Schülern
Kategorie D: Schulen mit 851 bis 1000 Schülern
Kategorie E: Schulen mit über 1001 Schülern
Neuer Auszahlungsmodus für Prämien Schwimmabzeichen-Schulwettbewerb
Für die Auszahlung der Prämien des Schwimmabzeichen-Schulwettbewerbs ergibt sich ab dem Schuljahr 2022/2023 folgende Neuerung: Die Prämien werden nicht direkt an die Schulen ausgezahlt.
Stattdessen reichen die Schulen nach der Anschaffung von Sport-Materialien zur Förderung der Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler bzw. Aufwendungen für Dienstleistungen rund um die Förderung der Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler, ihre Rechnungen direkt beim Bayerischen Landesamt für Schule, Landesstelle für den Schulsport (Referat Schulsport-Wettbewerbe) ein. Folgendes ist zu beachten:
• Die Rechnung muss auf die Anschrift der Schule ausgestellt sein.
• Als Zahlungsziel sollten mindestens 4 Wochen vereinbart werden, um den längeren Bearbeitungswegen gerecht zu werden.
• Die Prämie muss bis zum 01.12.2023 ausbezahlt werden. Prämien, die bis zum 27.11.2023 nicht beantragt wurden, verfallen.
• Seitens der Schule wird durch die Unterschrift der Schulleitung und einer weiteren Lehrkraft bestätigt, dass die Materialien / Geräte zur Förderung der Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler bzw. die Aufwendungen für Dienstleistungen zur Förderung der Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler dienen. Die Bestätigung erfolgt mittels Schulstempel und durch Abzeichnen der Rechnung (Unterschrift) der zuvor genannten Personen. Der eingereichten Rechnung muss das entsprechende Glückwunschschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus beigelegt werden.
Die Landesstelle für den Schulsport begleicht die eingereichte Rechnung direkt an den Rechnungsempfänger.
Ergeänzende Hinweise:
• Prämien, die nicht ganz ausgeschöpft werden, verfallen.
• Bei Ausgaben, die den Wert der Prämie übersteigen, kann eine Teilrechnung über die Höhe der Prämie eingereicht und der Restbetrag von der Schule beglichen werden.
• Die Prämie kann durch Teilrechnungen ausgeschöpft werden, muss jedoch auf einmal beantragt werden (keine zeitversetzten Anträge möglich).
Beispiele gibt es hier.
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Kontakt
Thomas Glatzeder
Referatsleitung
Referat 5.4 Schulsportwettbewerbe
Tel.: 0 98 31 / 68 6 - 330
Fax: 0 98 31 / 68 6 - 339
E-Mail: bitte klicken
Markus Meyer
stellv. Referatsleitung
Referat 5.4 Schulsportwettbewerbe
Tel.: 0 98 31 / 68 6 - 331
E-Mail: bitte klicken
Anja Bauer
Sekretariat Schulsportwettbewerbe
Tel.: 0 98 31 / 68 6 - 335
Fax: 0 98 31 / 68 6 - 339
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Bayerisches Landesamt für Schule
Stuttgarter Str. 1
91710 Gunzenhausen
Meldeportal
Die Anmeldung zu den Schulsportwettbewerben erfolgt über das Meldeportal: