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Lernstand 5 im Herbst 2022

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zum Lernstand 5 im Herbst 2022.

Freiwillige Teilnahme

Es besteht keine Pflicht zur Durchführung des Lernstand 5 im Herbst 2022. Alle weiterführenden Schulen haben die Möglichkeit, freiwillig an den Testungen teilzunehmen. Die Qualitätsagentur als Abteilung im Bayerischen Landesamt für Schule stellt Auswertungshilfen bereit, die eine Umrechnung von Punktwerten in Kompetenzwerte ermöglicht.

Durchführungszeitraum

Für die Durchführung des Lernstand 5 im Herbst 2022 ist kein fester Zeitraum vorgesehen. Jede Schule, die sich zur Teilnahme entschließt, kann selbst entscheiden, wann der Lernstand 5 geschrieben wird. Vor dem Hintergrund der Zielsetzung des Verfahrens (Bestimmung der “Lernausgangslage” zu Beginn der 5. Jahrgansstufe) empfiehlt sich jedoch eine Durchführung vor dem Beginn der Herbstferien.

Materialien für Lernstand 5

Für die freiwillige Durchführung des Lernstand 5 im Herbst 2022 werden keine gedruckten Testhefte bereitgestellt. Die Testhefte können ab 19.09.2022 im geschützten Bereich dieses Internetangebots heruntergeladen und selbst vervielfältigt werden. Auch weiteres Informationsmaterial zu Lernstand 5 sowie Durchführungsanleitung, Korrekturanleitung, Auswertungshilfen, Fördermaterialien etc. können ab 19.09.2022 im geschützten Bereich heruntergeladen werden.

Geschützter Bereich

Testmaterialien, Ergebnisrückmeldungen, didaktische Handreichungen und vieles mehr stehen eingeloggten Nutzern im passwortgeschützten Bereich zur Verfügung.
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Geschützter Bereich

Dateidownloads und Ergebnisübermittlung sind im passwortgeschützten Bereich dieser Website möglich.
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Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zu den Hintergründen und der Entwicklung des Verfahrens “Lernstand 5” finden Sie auf der Website des Instituts für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW).

» Lernstand 5 auf den Seiten des IBBW

Für die Durchführung in Bayern ist das Landesamt für Schule verantwortlich.

Unterstützung

Bei Fragen können Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamts für Schule wenden.

» Unterstützung erhalten

Antworten auf häufig gestellte Fragen haben wir auf einer separaten Seite für Sie zusammengestellt.

» Fragen und Antworten