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Antrag nach Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler können alternativ einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung gemäß Bundesvertriebenengesetz (BVFG) stellen. Im Rahmen dieses kostenfreien Verfahrens kann – im Gegensatz zum Verfahren gemäß dem Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BayBQFG) – keine Berufserfahrung berücksichtigt werden.
Berechtigte nach dem BVFG können wählen, ob sie einen Antrag gemäß dem BayBQFG oder dem BVFG stellen.
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Zeugnisanerkennungsstelle
Bayerisches Landesamt für Schule
Stuttgarter Str. 1
91710 Gunzenhausen
Tel.: 0 98 31 / 68 6 - 252
Fax: 0 98 31 / 68 6 - 251
E-Mail: zast@las.bayern.de
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Montag 9.00 - 10.30 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 10.30 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 10.30 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr
Freitag 9.00 - 10.30 Uhr
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Persönliche Vorsprachen sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu per E-Mail (zast@las.bayern.de) oder telefonisch (09831/686-252) und schildern Ihr Anliegen. Bitte geben Sie uns neben Ihrer E-Mail-Adresse nach Möglichkeit auch eine Telefonnummer an, sodass wir Sie erreichen können. Sie erreichen die Zeugnisanerkennungsstelle weiterhin telefonisch zu den obenstehenden Sprechzeiten.