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Antrag nach Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler können alternativ einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung gemäß Bundesvertriebenengesetz (BVFG) stellen. Im Rahmen dieses kostenfreien Verfahrens kann – im Gegensatz zum Verfahren gemäß dem Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BayBQFG) – keine Berufserfahrung berücksichtigt werden.

Berechtigte nach dem BVFG können wählen, ob sie einen Antrag gemäß dem BayBQFG oder dem BVFG stellen. Ein Verfahren nach dem BVFG kann nur eröffnet werden, sofern der Spätaussiedlerstatus nachgewiesen wird durch eine Spätaussiedlerbescheinigung (Bescheinigung nach § 15 BVFG).

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes (BVA).

Sofern Sie einen Antrag gemäß dem BVFG stellen möchten, kontaktieren Sie uns bitte unter den angegebenen Kontaktdaten und übersenden Ihren Spätaussiedlernachweis sowie Angaben zu Ihrer ausländischen Qualifikation (Bezeichnung der Qualifikation sowie Herkunftsland). Anschließend teilen wir Ihnen mit, welche weiteren Unterlagen wir von Ihnen benötigen.

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Hinweis: neue Telefonnummern am Landesamt!

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Zeugnisanerkennungsstelle

Bayerisches Landesamt für Schule
Stuttgarter Str. 1
91710 Gunzenhausen
Tel.: 09831 5166 444
Fax: 09831 5166 499
E-Mail:

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Telefonische Sprechzeiten

Montag 9.00 - 10.30 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 10.30 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 10.30 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr
Freitag 9.00 - 10.30 Uhr

Persönliche Vorsprachen

Persönliche Vorsprachen sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu per E-Mail () oder telefonisch (09831 5166 444) und schildern Ihr Anliegen. Bitte geben Sie uns neben Ihrer E-Mail-Adresse nach Möglichkeit auch eine Telefonnummer an, sodass wir Sie erreichen können. Sie erreichen die Zeugnisanerkennungsstelle weiterhin telefonisch zu den obenstehenden Sprechzeiten.