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Einschulungen 2022/2023

Schulpflichtige Kinder in Bayern

Kinder sind in Bayern mit Beginn eines Schuljahres schulpflichtig, wenn sie bis zum 30. Juni sechs Jahre alt werden. Die Schulpflicht kann an einer staatlichen oder privaten Grundschule, an einem staatlichen bzw. privaten Förderzentrum oder an einer Freien Walddorfschule erfüllt werden (vgl. Art. 37 BayEUG). Im Schuljahr 2022/2023 wurden rund 129.000 Kinder erstmalig eingeschult, was den Höchststand der letzten 10 Jahre darstellt. Trotz des Anstiegs an Erstklässlerinnen und Erklässlern ist der Anteil an Kindern, die in eine Grundschule eingeschult werden, mit ca. 95 % über die Jahre nahezu konstant geblieben (vgl. Abbildung 1).

Abbildung 1: Anzahl eingeschulter Kinder in Bayern nach Schulart und Schuljahr im Zeitverlauf von 2012/2013 bis 2022/2023

Der Einschulungskorridor

Zum Schuljahr 2019/2020 wurde der sogenannte Einschulungskorridor eingeführt, welcher den Erziehungsberechtigten die Möglichkeit einräumt, die Einschulungsentscheidung flexibler zu treffen, als es bis dahin der Fall war.

Einschulungskorridor
Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September – im sogenannten Einschulungskorridor – 6 Jahre alt werden, gelten zunächst als schulpflichtig. Demnach durchlaufen sie wie alle anderen Kinder das Anmelde- und Einschulungsverfahren, können aber nach Entscheidung der Erziehungsberechtigten auch erst ein Jahr später eingeschult werden. Im Rahmen des Anmeldeverfahrens gibt die Schule eine Einschätzung zum Entwicklungsstand, einem etwaigen Förderbedarf ab und berät die Eltern hinsichtlich des Einschulungszeitpunktes. Die letzte Entscheidung, ob ein Kind bereits mit 6 Jahren oder erst ein Jahr später eingeschult wird, treffen die Eltern.

Während sich der Anteil der früh- bzw. späteingeschulten Kinder in den Jahren 2012 bis 2019 nicht maßgeblich verändert hat, ist im Schuljahr 2020/2021 der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die mit 7 Jahren eingeschult wurden, mit 16,8 % deutlich höher als noch in den Vorjahren (vgl. Abbildung 2). Im Schuljahr 2021/2022 ist dieser Anteil mit 20,4 % nochmals merklich angestiegen. Der Anstieg des Anteils an späteingeschulten Kindern (7 Jahre und älter) im Schuljahr 2020/2021 ist auf die Einführung des Einschulungskorridors zurückführen. Die Erziehungsberechtigten der Kinder, die in diesem Schuljahr mit 7 Jahren eingeschult wurden, haben diese Einschulungsentscheidung bereits im Frühjahr 2019 und damit vor der Covid-19-Pandemie getroffen. Für diejenigen, die 2021 mit 7 Jahren eingeschult wurden, lässt sich vermuten, dass die pandemische Lage durchaus Einfluss auf die Entscheidung genommen haben könnte, da die Einschulungsentscheidung in die Zeit des ersten Lockdowns im März 2020 fiel.

Abbildung 2: Anteil der früh- und späteingeschulten Schülerinnen und Schüler nach Schuljahr in Bayern im Zeitverlauf von 2012/2013 bis 2022/2023

Der Vergleich der Schularten (vgl. Abbildung 3) zeigt, dass der Anteil an späteingeschulten Kindern an allen Schularten deutlich angestiegen ist. Allerdings sind die Anteile an Kindern, die mit 7 Jahren das erste Mal eingeschult werden, an Förderzentren und Freien Waldorfschulen dauerhaft deutlich höher.

Abbildung 3: Anteil der früh- und späteingeschulten Schülerinnen und Schüler nach Schuljahr und Schulart in Bayern im Zeitverlauf von 2012/2013 bis 2022/2023

Aufgrund der großen Unterschiede zwischen den Schularten und der großen Anzahl an Kindern, die an Grundschulen eingeschult werden, werden im folgenden lediglich Einschulungen an bayerische Grundschulen betrachtet. Kinder des Einschulungsjahrgangs 2019 konnten den Einschulungskorridor erstmals wahrnehmen. Während 9 % aller Kinder des Einschulungsjahrgangs 2019 aufgrund der Korridorregelung später eingeschult wurden, lag dieser Anteil beim Jahrgang 2020 bei 12,7 % und 2021 bereits bei 13,8 %. Somit ist hier ein Zuwachs von 53 % zu verzeichnen. Der Anteil an Kindern, die aufgrund von Zurückstellung später eingeschult wurden, ist ebenfalls angestiegen (vgl. Abbildung 4).

Einschulungsjahrgang
Als Einschulungsjahrgang werden hier diejenigen Kinder definiert, die in einem Jahr (vom 1. Oktober des Vorjahres) bis zum 30. September 6 Jahre alt werden. D.h. die alle zum selben Zeitpunkt die Einschulungsentscheidung treffen. Da die amtlichen Schuldaten lediglich Daten zu den bereits eingeschulten Kindern enthalten, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage über die Anzahl bzw. den Anteil an Kindern des Einschulungsjahrgangs 2022 getroffen werden, die erst mit sieben Jahren eingeschult werden.

Abbildung 4: Anteil der eingeschulten Kinder an Grundschulen nach Einschulungsjahrgang und Art der Einschulung

Einschulung nach Migrationshintergrund und Geschlecht

Kinder mit Migrationshintergrund eines Einschulungsjahrganges kommen häufiger erst mit 7 Jahren in die Schule als ihre Mitschülerinnen und Mitschüler ohne Migrationshintergrund. So waren 26 % der Kinder mit Migrationshintergrund des Einschulungsjahrgangs 2021 bei der Einschulung bereits 7 Jahre alt. Bei den Kindern ohne Migrationshintergrund liegt dieser Anteil bei 19,1 %. Insgesamt zeigt sich außerdem ein deutlicher Anstieg an eingeschulten Kindern mit Migrationshintergrund. 21.713 Kinder mit Migrationshintergrund zählten zum Einschulungsjahrgang 2013 (20,6 %), zum Einschulungsjahrgang 2021 34 684 Kinder (29,5 %).

Abbildung 5: Anteil der eingeschulten Kinder an Grundschulen nach Einschulungsjahrgang, Migrationshintergrund und Art der Einschulung im Zeitverlauf von 2013 bis 2023

Bemerkenswert ist an dieser Stelle, dass die unterschiedlichen Quoten an späteingeschulten Kindern bei Schulanfängerinnen und Schulanfängern mit und ohne Migrationshintergrund fast ausschließlich durch Zurückstellungen zu erklären sind. So wurden aus den Einschulungsjahrgängen 2019 bis 2021 zwischen 5 % und 5,5 % der Kinder ohne Migrationshintergrund nach Zurückstellung eingeschult, jedoch rund 10 % der Kinder mit Migrationshintergrund. Die Möglichkeit der späteren Einschulung durch die Regelungen des Einschulungskorridors nutzen demnach Familien mit und ohne Migrationshintergrund fast gleichermaßen.

Abbildung 6: Anteil der eingeschulten Kinder an Grundschulen des Einschulungsjahrgangs 2021 nach Migrationshintergrund und Art der Einschulung

Deutlichere Unterschiede des Einschulungsalters lassen sich beim Geschlecht der Schülerinnen und Schüler feststellen. Von den Mädchen des Einschulungsjahrganges 2021 wurden 18 % mit sieben Jahren eingeschult. Unter den Jungen lag dieser Anteil bei 24 %. Bei beiden Geschlechtern ist die Inanspruchnahme des Einschulungskorridors im Vergleich zu 2019 deutlicher angestiegen als der Anteil an Zurückstellungen (vgl. Abbildung 7).

Abbildung 7: Anteil der eingeschulten Kinder an Grundschulen des Einschulungsjahrgangs 2021 nach Geschlecht und Art der Einschulung

Entsprechend werden Jungen mit Migrationshintergrund überdurchschnittlich häufig erst mit sieben Jahren eingeschult. Lediglich 70,4 % dieser Gruppe werden fristgemäß eingeschult, während 82,6 % der Mädchen ohne Migrationshintergrund des Einschulungsjahrgangs 2021 mit 6 Jahren eingeschult wurden. Während nun also die Inanspruchnahme des Einschulungskorridors zwar vom Geschlecht, nicht jedoch vom Migrationshintergrund abhängt, ist der Anteil an Zurückstellungen abhängig vom Migrationshintergrund der Kinder.

Abbildung 8: Anteil der eingeschulten Kinder an Grundschulen nach Art der Einschulung, Geschlecht und Migrationshintergrund des Einschulungsjahrgangs 2021

Einschulung nach Landkreisen und kreisfreien Städten

Im Vergleich zu anderen Indikatoren, wie beispielsweise den Übertritten an eine weiterführende Schule, sind bei den Einschulungen kaum Stadt-Land-Unterschiede ersichtlich. Jeweils rund 20 % der Schulanfängerinnen und Schulanfänger des Einschulungsjahrgangs 2021 wurden mit 7 Jahren eingeschult. Lediglich die Möglichkeit des Einschulungskorridors wird in ländlicheren Gebieten etwas häufiger in Anspruch genommen.

Abbildung 9: Anteil der eingeschulten Kinder an Grundschulen nach Stadt-/Landkreis des Einschulungsjahrgang 2021





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