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Lernstand 5 im Herbst 2023
Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zum Lernstand 5 im Herbst 2023.
Freiwillige Teilnahme
Es besteht keine Pflicht zur Durchführung des Lernstand 5 im Herbst 2023. Alle weiterführenden Schulen haben die Möglichkeit, freiwillig an den Testungen teilzunehmen. Die Qualitätsagentur als Abteilung im Bayerischen Landesamt für Schule stellt Auswertungshilfen bereit, die eine Umrechnung von Punktwerten in Kompetenzwerte ermöglicht.
Durchführungszeitraum
Für die Durchführung des Lernstand 5 im Herbst 2023 ist kein fester Zeitraum vorgesehen. Jede Schule, die sich zur Teilnahme entschließt, kann selbst entscheiden, wann der Lernstand 5 geschrieben wird. Vor dem Hintergrund der Zielsetzung des Verfahrens (Bestimmung der “Lernausgangslage” zu Beginn der 5. Jahrgansstufe) empfiehlt sich jedoch eine Durchführung vor dem Beginn der Herbstferien.
Materialien für Lernstand 5
Für die freiwillige Durchführung des Lernstand 5 im Herbst 2023 werden keine gedruckten Testhefte bereitgestellt. Die Testhefte können ab Mitte September 2023 im geschützten Bereich dieses Internetangebots heruntergeladen und selbst vervielfältigt werden. Auch weiteres Informationsmaterial zu Lernstand 5 sowie Durchführungsanleitung, Korrekturanleitung, Auswertungshilfen, Fördermaterialien etc. können ab Mitte September 2023 im geschützten Bereich heruntergeladen werden.
Geschützter Bereich
Testmaterialien, Ergebnisrückmeldungen, didaktische Handreichungen
und vieles mehr stehen eingeloggten Nutzern im passwortgeschützten
Bereich zur Verfügung.
Wie
erhalte ich einen Zugang?
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Geschützter Bereich
Dateidownloads und Ergebnisübermittlung sind im passwortgeschützten
Bereich dieser Website möglich.
Wie erhalte
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Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zu den Hintergründen und der Entwicklung des Verfahrens “Lernstand 5” finden Sie auf der Website des Instituts für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW).
» Lernstand 5 auf den Seiten des IBBW
Für die Durchführung in Bayern ist das Landesamt für Schule verantwortlich.
Unterstützung
Bei Fragen können Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamts für Schule wenden.
Antworten auf häufig gestellte Fragen haben wir auf einer separaten Seite für Sie zusammengestellt.