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Erwachsenenbildung

Im Bereich der Erwachsenenbildung ist das Landesamt für Schule zuständig für den Vollzug der Zuwendungen als institutionelle Förderung und als Projektförderung des Bayerischen Erwachsenenbildungsfördergesetzes (BayEbFöG).

Institutionelle Förderungen sind staatliche Zuwendungen zum Betrieb von Einrichtungen. Sie werden nach einem in Art. 6 BayEbFöG festgelegten Schlüssel an die Träger verteilt. Dieser ergibt sich aus dem Zahlenverhältnis der innerhalb der Landesorganisationen und der Träger auf Landesebene geleisteten Teilnehmerdoppelstunden. Einrichtungen in Gebieten, die schwach strukturiert und dünn besiedelt sind oder in denen das Bildungsangebot für Erwachsene wesentlich hinter dem Landesdurchschnitt zurückbleibt, werden vorrangig gefördert, um dadurch eine Verbesserung oder Ausweitung des Angebots zu erreichen. Der Schlüssel wird vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus nach Anhörung des Landesbeirats für Erwachsenenbildung festgelegt.

Die Projektförderung soll ab 01.01.2020 zusätzlich Bereiche von hoher gesellschaftlicher Bedeutung im Rahmen der Erwachsenenbildung fördern. Die Entscheidung, welche Bereiche diese Bedeutung haben, trifft der für Bildung zuständige Ausschuss im Landtag.

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Hinweis: neue Telefonnummern am Landesamt!

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Bettina Lotter
Erwachsenenbildung
Tel.: 09831 5166 730

Bianca Gehret
Erwachsenenbildung
Tel.: 09831 5166 733

Bayerisches Landesamt für Schule
Stuttgarter Str. 1
91710 Gunzenhausen
Fax: 09831 5166 199
E-Mail:

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