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Externe Evaluation
Nach einer Pilotphase beginnend mit dem Schuljahr 2003/04 wurde die externe Evaluation von Schulen in Bayern zum Schuljahr 2005/06 als wichtige Maßnahme zur Qualitätssicherung und -entwicklung flächendeckend eingeführt. Durch die Aufnahme in das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen am 1. August 2008 ist sie für staatliche Schulen verbindlich vorgeschrieben (vgl. BayEUG Art. 113c). Schulen in kommunaler und privater Trägerschaft wird sie empfohlen.
Im Schuljahr 2018/2019 wurde die externe Evaluation ausgesetzt und hinsichtlich nachfolgender Aspekte überarbeitet:
- Aktualisierung des Bayerischen Qualitätstableaus und stärkere Berücksichtigung bildungspolitisch relevanter Themen (Digitalisierung, Heterogenität, Ganztag);
- Stärkerer Fokus auf Schul- und Unterrichtsentwicklung;
- Erhöhung des schulpraktischen Nutzens, u.a. durch verbesserten Schulartbezug und stärkere Einbindung der Schulen in den Evaluationsprozess;
- Verschlankung des Verfahrens, z. B. durch Wegfall des Schulportfolios;
- Bessere Unterstützung der Schulen im Anschluss an die Evaluation.
Mit der Wiederaufnahme der externen Evaluation im Schuljahr 2019/20 wird dieses neue Konzept derzeit durch die Qualitätsagentur pilotiert.
Wenn im Rahmen der externen Evaluation die Eignung einer Schule festgestellt worden ist, kann das Staatsministerium für Unterricht und Kultus den MODUS-Status zuerkennen. mehr
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Kontakt
Referat 3.3
Evaluation: Konzeption und Methoden
Referat 3.4
Evaluation: Koordination und Begleitung
Externe Evaluation
- Was verstehen wir unter Evaluation?
- Warum externe Evaluation?
- Welche Rolle spielt Evaluation im Qualitätsentwicklungsprozess?
- Was wird evaluiert?
- Wer evaluiert?
- Wie werden die Daten erhoben?
- Wie wird ein verantwortungsvoller Umgang mit Evaluationsdaten sichergestellt?
- Wie läuft eine externe Evaluation ab?
- An welchen Stellen können die Schulen den Ablauf der Evaluation mitbestimmen?
- Wie geht es nach einer externen Evaluation weiter?