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Zuerkennung des MODUS-Status

Nach einer externen Evaluation und auf Antrag an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus kann eine Schule den Status einer MODUS-Schule (vgl. BayEUG Art. 81-83) erwerben. Der MODUS-Status berechtigt eine Schule, Weiterentwicklungsmaßnahmen zu erproben, insbesondere in den Arbeitsfeldern Unterrichtsentwicklung, Personalentwicklung und Personalführung sowie inner- und außerschulische Partnerschaften. Den Schulen mit MODUS-Status ist es gestattet, von den Schulordnungen abzuweichen, soweit sichergestellt ist, dass die Lehrplanziele erreicht und den Schülerinnen und Schülern keine Nachteile bei Abschlüssen oder beim Erwerb schulischer Berechtigungen entstehen.

Das Staatsministerium kann einer Schule den MODUS-Status zuerkennen, wenn ihre Eignung im Rahmen der externen Evaluation festgestellt worden ist. Dazu muss die Schule mit einer Frist von drei Monaten nach Berichtseröffnung einen begründeten Antrag beim Staatsministerium stellen.