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Zuschüsse für außerordentliche Bedürfnisse der Kirchen

Das Landesamt für Schule ist für die Abwicklung der Staatszuschüsse aus den Mitteln für außerordentliche Bedürfnisse der Katholischen sowie Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern zuständig. Hierunter fallen insbesondere Zuschüsse für den Neubau oder die Renovierung von Orgeln, Kirchenglocken und Turmuhren. Es können hier Zuschüsse von 10% der förderfähigen Kosten gewährt werden, maximal jedoch 8.000 € je Maßnahme. Maßnahmen, bei denen die förderfähigen Kosten weniger als 10.000 € betragen, können nicht berücksichtigt werden.

Zur Antragsbearbeitung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • ein formloses Antragsschreiben; darin enthalten sollte eine Bestätigung der überwiegend liturgischen Nutzung sein

  • Kostenangebot des Orgel-/Glocken-/Uhrenbauers

  • Gültiger Werkvertrag oder schriftliche Annahme des Angebots

  • Gutachten über die Erforderlichkeit eines Neubaus (nur bei Neubau- und Erweiterungen erforderlich - dies gilt nicht für die erstmalige Installation bei Kirchenneubauten)

  • Ausgefüllter Kosten- und Finanzierungsplan (siehe unten)

  • Mitteilung des voraussichtlichen Fertigstellungszeitpunkts, insbesondere des Jahres

  • Vordruck Kosten- und Finanzierungsplan

  • Auszahlungsantrag

  • Verwendungsnachweis

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Hinweis: neue Telefonnummern am Landesamt!

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Benjamin Kißling
Kirchliche Angelegenheiten
Tel.: 09831 5166 724

Bayerisches Landesamt für Schule
Stuttgarter Str. 1
91710 Gunzenhausen
Fax: 09831 5166 199
E-Mail:
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