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Allgemeinbildende Schulabschlüsse
Die Zeugnisanerkennungsstelle ist für die Bewertung von außerbayerischen allgemeinbildenden Schulabschlüssen zuständig als Nachweis der Hochschulreife, der Fachhochschulreife, eines mittleren Schulabschlusses oder des erfolgreichen Hauptschulabschlusses.
Bayerische Schülerinnen und Schüler, die im Ausland ein Hochschulzugangszeugnis erwerben wollen, sollten sich unbedingt vorher von der Zeugnisanerkennungsstelle über die Bedingungen beraten lassen, die für eine spätere Anerkennung des Zeugnisses in Deutschland gemäß den Bewertungsrichtlinien der Kultusministerkonferenz (KMK) erfüllt werden müssen.
Die Aufgaben der Zeugnisanerkennungsstelle
Im Bereich der Hochschulreifen und Fachhochschulreifen:
- Bewertung von nicht im Hochschulbereich erworbenen deutschen außerbayerischen Bildungsnachweisen, soweit die Hochschule nicht selbst entscheiden kann
- Bewertung von ausländischen Bildungsnachweisen, soweit die Hochschule nicht selbst zuständig ist und nicht selbst entscheiden kann
- Berechnung und Bescheinigung von Durchschnittsnoten für den Zugang zu den Universitäten und Fachhochschulen, soweit die Hochschule nicht selbst zuständig ist
Feststellung der Qualifikation von Studienbewerbern mit ausländischen Hochschulzugangszeugnissen für die Zulassung zur Feststellungsprüfung (zum Studienkolleg)
Im Bereich der mittleren Schulabschlüsse:
- Bewertung von deutschen außerbayerischen Bildungsnachweisen
- Bewertung von ausländischen Bildungsnachweisen
- Hilfestellung für Berufliche Schulen bei der Einzelnotenberechnung für ausländische Zeugnisse, die als Nachweis eines mittleren Schulabschlusses anerkannt werden.
- Bewertung von deutschen außerbayerischen Bildungsnachweisen
Im Bereich des erfolgreichen Mittel- und Hauptschulabschlusses:
- Bewertung von Bildungsnachweisen aus der ehemaligen DDR
- Bewertung von ausländischen Bildungsnachweisen
- Bewertung von Bildungsnachweisen aus der ehemaligen DDR
Erteilen von Auskünften und Beratung im Zusammenhang mit der Bewertung von außerbayerischen schulischen Bildungsnachweisen
Zulassung und Zuweisung von Spätaussiedlern zu den Sonderlehrgängen in Bayern sowie Mitwirkung bei der Durchschnittsnotenberechnung
Hochschulzugangsqualifikation mit ausländischen Bildungsnachweisen
Allgemeine Auskünfte zur Hochschulzugangsqualifikation mit ausländischen Bildungsnachweisen finden Sie nach Ländern geordnet in alphabetischer Reihenfolge im Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse unter der Internetadresse anabin.de.
Für detaillierte Auskünfte stehen wir schriftlich oder zu den angegebenen Sprechzeiten für persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung.
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Kontakt
Zeugnisanerkennungsstelle
Bayerisches Landesamt für Schule
Stuttgarter Str. 1
91710 Gunzenhausen
Tel.: 0 98 31 / 68 6 - 252
Fax: 0 98 31 / 68 6 - 251
E-Mail: zast@las.bayern.de
Sicheres Kontaktformular
Telefonische Sprechzeiten
Montag 9.00 - 10.30 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 10.30 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 10.30 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr
Freitag 9.00 - 10.30 Uhr
Persönliche Vorsprachen
Persönliche Vorsprachen sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu per E-Mail (zast@las.bayern.de) oder telefonisch (09831/686-252) und schildern Ihr Anliegen. Bitte geben Sie uns neben Ihrer E-Mail-Adresse nach Möglichkeit auch eine Telefonnummer an, sodass wir Sie erreichen können. Sie erreichen die Zeugnisanerkennungsstelle weiterhin telefonisch zu den obenstehenden Sprechzeiten.
Antragsformular
Merkblätter
- Merkblatt zu den Bewertungen der Zeugnisanerkennungsstelle
- Information Sheet Concerning the Evaluations of “Zeugnisanerkennungsstelle”
- Merkblatt Mittlere Schulabschlüsse in Verbindung mit einer beruflichen Erstausbildung - bayerische Zeugnisse ab 1. August 1994
- Vereinbarung über die Anerkennung des “International Baccalaureate Diploma / Diplôme du Baccalauréat International” (Stand: September 2022)
- Merkblatt über Zuständigkeiten
- Merkbatt zur Vorlage von Übersetzungen
- Merkblatt zur Vorlage von Beglaubigungen