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Werkstattausbilderinnen und Werkstattausbilder

Für die Einstellung von Werkstattausbilderinnen und Werkstattausbildern stellen wir Ihnen Formulare zur Verfügung, die für die Sachbearbeitung benötigt werden. Welche Unterlagen einzureichen sind, entnehmen Sie bitte der Checkliste.

Jede Personalmaßnahme Werkstattausbilderinnen und Werkstattausbilder betreffend ist vorab von der Schule mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus abzustimmen.

Anschließend sind alle Unterlagen für die geplante Personalmaßnahme (Neueinstellung, Weiterbeschäftigung oder Änderung der Arbeitszeit) in zweifacher Ausfertigung an das Staatsministerium, Referat VI.6, zu senden. Erteilt das Staatsministerium die Freigabe, werden die Unterlagen direkt vom Staatsministerium ans Landesamt für Schule übermittelt und die entsprechenden Verträge gefertigt.

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Telefonische Sprechzeiten

während des Einstellungstermins:

Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10-12 Uhr
Mittwoch von 13-15 Uhr