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Unterlagen für die nahtlose Weiterbeschäftigung von Werkstattausbilderinnen und Werkstattausbildern

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen Formulare zur Verfügung, die für die nahtlose Weiterbeschäftigung von Werkstattausbilderinnen und Werkstattausbildern benötigt werden.

  • Die Unterlagen der Checkliste für eine nahtlose Weiterbeschäftigung sind einzureichen, wenn ein Werkstattausbilder/eine Werkstattausbilderin ohne Unterbrechung, d.h. nahtlos, befristet weiterbeschäftigt wird und sich an den persönlichen Angaben nichts geändert hat.

  • In allen anderen Fällen (Änderung von persönlichen Angaben der Lehrkraft bei nahtloser Weiterbeschäftigung, erneute Beschäftigung nach einer Unterbrechung von weniger als drei Jahren) sind die Unterlagen der Checkliste Weiterbeschäftigung vorzulegen. Informationen und Formulare finden Sie hier

Jede Personalmaßnahme Werkstattausbilderinnen und Werkstattausbilder betreffend ist vorab von der Schule mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus abzustimmen.

Anschließend sind alle Unterlagen für die geplante Personalmaßnahme (Neueinstellung, Weiterbeschäftigung oder Änderung der Arbeitszeit) in zweifacher Ausfertigung an das Staatsministerium, Referat VI.6, zu senden. Erteilt das Staatsministerium die Freigabe, werden die Unterlagen direkt vom Staatsministerium ans Landesamt für Schule übermittelt und die entsprechenden Verträge gefertigt.

Im Interesse einer schnellen Bearbeitung bitten wir Sie um die Zusendung vollständiger Unterlagen.

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Hinweis: neue Telefonnummern am Landesamt!

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Das Referat Schulpersonal ist ab sofort unter folgender Telefonnummer und Faxnummer zu erreichen:

Tel.: 09831 5166 200
Fax: 09831 5166 299