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Unterlagen für die nahtlose Weiterbeschäftigung von Werkstattausbilderinnen und Werkstattausbildern
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen Formulare zur Verfügung, die für die nahtlose Weiterbeschäftigung von Werkstattausbilderinnen und Werkstattausbildern benötigt werden.
Die Unterlagen der Checkliste für eine nahtlose Weiterbeschäftigung sind einzureichen, wenn eine bereits befristet auf Arbeitsvertrag beschäftigte Person ohne Unterbrechungszeit nahtlos befristet weiterbeschäftigt wird bzw. die Beschäftigung nur durch die Sommerferien unterbrochen worden ist.
Die Unterlagen der Checkliste Wiedereintritt sind zu verwenden, wenn die Person bereits als Werkstattausbilderin und Werkstattausbilder beschäftigt gewesen ist, die letzte Beschäftigung nicht länger als drei Jahre zurückliegt, aber mindestens ein Tag Unterbrechung seit der letzten Beschäftigung vorliegt. Informationen und Formulare finden Sie hier.
Jede Personalmaßnahme Werkstattausbilderinnen und Werkstattausbilder betreffend ist vorab von der Schule mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus abzustimmen.
Anschließend sind alle Unterlagen für die geplante Personalmaßnahme (Neueinstellung, nahtlose Weiterbeschäftigung, Wiedereintritt oder Änderung der Arbeitszeit) in zweifacher Ausfertigung an das Staatsministerium, Referat VI.6, zu senden. Erteilt das Staatsministerium die Freigabe, werden die Unterlagen direkt vom Staatsministerium ans Landesamt für Schule übermittelt und die entsprechenden Verträge gefertigt.
Im Interesse einer schnellen Bearbeitung bitten wir Sie um die Zusendung vollständiger Unterlagen.
Unterlagen für die Weiterbeschäftigung von Werkstattausbilderinnen und Werkstattausbildern
Alle Formulare für die nahtlose Weiterbeschäftigung als Package zum Download
Einzelformulare für die nahtlose Weiterbeschäftigung zum Download
- Checkliste nahtlose Weiterbeschäftigung Werkstattausbilder
- 620 - Antrag auf Regelung des Dienstverhältnisses
- 002.1 - Erklärung Persönliche Angaben
- 604 - Befristungsvereinbarung mit Niederschrift nach dem Nachweisgesetz
- 026 - Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis bei Weiterbeschäftigung/ Wiedereintritt
- 180 - Formular zur Beteiligung des örtlichen Personalrats
Hier gelangen Sie zurück zur Übersicht für Werkstattausbilderinnen und Werkstattausbilder.
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Telefonische Sprechzeiten
während des Einstellungstermins:
Dienstag, Donnerstag, Freitag: 10.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 13.00 - 15.00 Uhr
Hinweis: neue Telefonnummern am Landesamt!
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Das Referat Schulpersonal ist ab sofort unter folgender Telefonnummer und Faxnummer zu erreichen:
Tel.: 09831 5166 200
Fax: 09831 5166 299