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Unterlagen für die Weiterbeschäftigung von Werkstattausbilderinnen und Werkstattausbildern
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen Formulare zur Verfügung, die für die Weiterbeschäftigung von Werkstattausbilderinnen und Werkstattausbildern benötigt werden.
Die Unterlagen der Checkliste für eine nahtlose Weiterbeschäftigung sind einzureichen, wenn ein Werkstattausbilder/eine Werkstattausbilderin ohne Unterbrechung, d.h. nahtlos, befristet weiterbeschäftigt wird und sich an den persönlichen Angaben nichts geändert hat. Informationen und Formulare finden Sie hier
In allen anderen Fällen (Änderung von persönlichen Angaben der Lehrkraft bei nahtloser Weiterbeschäftigung, erneute Beschäftigung nach einer Unterbrechung von weniger als drei Jahren) sind die Unterlagen der Checkliste Weiterbeschäftigung vorzulegen.
Jede Personalmaßnahme Werkstattausbilderinnen und Werkstattausbilder betreffend ist vorab von der Schule mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus abzustimmen.
Anschließend sind alle Unterlagen für die geplante Personalmaßnahme (Neueinstellung, Weiterbeschäftigung oder Änderung der Arbeitszeit) in zweifacher Ausfertigung an das Staatsministerium, Referat VI.6, zu senden. Erteilt das Staatsministerium die Freigabe, werden die Unterlagen direkt vom Staatsministerium ans Landesamt für Schule übermittelt und die entsprechenden Verträge gefertigt.
Im Interesse einer schnellen Bearbeitung bitten wir Sie um die Zusendung vollständiger Unterlagen.
Unterlagen für die Weiterbeschäftigung von Werkstattausbilderinnen und Werkstattausbildern
Alle Formulare als Package zum Download
Einzelformulare zum Download
- Checkliste Weiterbeschäftigung Werkstattausbilder
- 620 - Antrag auf Regelung des Dienstverhältnisses
- 002 - Erklärung Persönliche Angaben
- 604 - Befristungsvereinbarung mit Niederschrift nach dem Nachweisgesetz
- 021 - Erweitertes Führungszeugnis - Bestätigung für Einwohnermeldeamt
- 026 - Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis bei Weiterbeschäftigung
- 180 - Formular zur Beteiligung des örtlichen Personalrats
- 403 - Datenschutzhinweise Einstellung und Beschäftigung
- 800 - Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Hier gelangen Sie zurück zur Übersicht für Werkstattausbilderinnen und Werkstattausbilder.
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Hinweis: neue Telefonnummern am Landesamt!
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Das Referat Schulpersonal ist ab sofort unter folgender Telefonnummer und Faxnummer zu erreichen:
Tel.: 09831 5166 200
Fax: 09831 5166 299