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Mitbestimmung der Schulen bei der Evaluation

Die Schule erhält während des Evaluationsprozesses mehrfach die Möglichkeit, diesen aktiv mitzugestalten und das Vorgehen an ihre Bedürfnisse anzupassen.
Über diese möglichst weitreichende Einbindung der Schule erhöht sich die Akzeptanz des Verfahrens und somit auch die Nützlichkeit der Evaluation.

Die Schule entscheidet sich zu Beginn der Evaluation für ein Wahlpflichtthema von schulspezifisch besonderem Interesse und erhält hierzu entsprechende Rückmeldung.

Die Durchführung einer Vorstellungskonferenz unter Mitwirkung des Evaluationsteams ist optional (jedoch empfohlen). Alternativ wählt die Schule eine andere Form der Informationsweitergabe über die anstehende externe Evaluation an die Schulgemeinschaft. Hierfür kann sie auf unterstützende Materialien der Qualitätsagentur zugreifen.

Es besteht die Möglichkeit der Durchführung einer Selbsteinschätzung anhand der Anforderungen des Qualitätstableaus, deren Ergebnisse nur für die Schule bestimmt sind. Diese können im Anschluss an die externe Evaluation den Ergebnissen der externen Evaluation im Evaluationsbericht gegenübergestellt und reflektiert werden.

Die Schule hat Wahlmöglichkeiten bezüglich der Organisation und Planung der Unterrichtsbesuche („offene Tür“ oder Festsetzung durch das Evaluationsteam) sowie auf deren zeitliche Dauer (schuleinheitlich 20- oder 45-minütige Unterrichtseinheiten)

Die Schule erhält den Evaluationsbericht vor der Berichtskonferenz und hat die Option, vorab Fragen und Anmerkungen zum Bericht an das Evaluationsteam zu senden.