LAS > Schulische Personalverwaltung > Lehrkräfte an Beruflichen Oberschulen - Beschäftigung von nebenamtlichen Lehrkräften

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Unterlagen für die Beschäftigung von nebenamtlichen Lehrkräften an Beruflichen Oberschulen

(Beamte und Richter im aktiven Dienstverhältnis zum Freistaat Bayern)

Auch Beamte und Richter im aktiven Dienstverhältnis zum Freistaat Bayern können für Unterrichtstätigkeiten eingesetzt werden. Dies ist jedoch nur im Rahmen eines Auftrags zur Erteilung von nebenamtlichem Unterricht möglich.

Beamten darf der Nebenamtsauftrag nur mit Genehmigung ihres Dienstherrn erteilt werden. Diese Nebentätigkeitsgenehmigung ist mit den sonstigen Unterlagen vorzulegen.

Nebenamtliche Lehrkräfte erhalten die tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden vergütet. Der Vergütungssatz richtet sich nach der Bekanntmachung über Vergütungen für den nebenamtlichen Unterricht.

Bitte rechnen Sie die tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden monatlich mit dem Formular Antrag zur Abrechnung der tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden für nebenamtliche Lehrkräfte ab.

Alle Formulare für die Beschäftigung von nebenamtlichen Lehrkräften als Package zum Download

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Kontakt

Das Referat Schulpersonal ist ab sofort unter folgender Telefonnummer und Faxnummer zu erreichen:

Tel.: 09831 5166 200
Fax: 09831 5166 299