LAS > Schulische Personalverwaltung > Lehrkräfte an Beruflichen Oberschulen - Beschäftigung von nebenamtlichen Lehrkräften

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Unterlagen für die Beschäftigung von nebenamtlichen Lehrkräften an Beruflichen Oberschulen

(Beamte und Richter im aktiven Dienstverhältnis zum Freistaat Bayern)

Auch Beamte und Richter im aktiven Dienstverhältnis zum Freistaat Bayern können für Unterrichtstätigkeiten eingesetzt werden. Dies ist jedoch nur im Rahmen eines Auftrags zur Erteilung von nebenamtlichem Unterricht möglich.

Beamten darf der Nebenamtsauftrag nur mit Genehmigung ihres Dienstherrn erteilt werden. Diese Nebentätigkeitsgenehmigung ist mit den sonstigen Unterlagen vorzulegen.

Nebenamtliche Lehrkräfte erhalten die tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden vergütet. Der Vergütungssatz richtet sich nach der Bekanntmachung über Vergütungen für den nebenamtlichen Unterricht.

Bitte rechnen Sie die tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden monatlich mit dem Formular Antrag zur Abrechnung der tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden für nebenamtliche Lehrkräfte ab.

Alle Formulare für die Beschäftigung von nebenamtlichen Lehrkräften als Package zum Download

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Hinweis: neue Telefonnummern am Landesamt!

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Das Referat Schulpersonal ist ab sofort unter folgender Telefonnummer und Faxnummer zu erreichen:

Tel.: 09831 5166 200
Fax: 09831 5166 299

Wichtiger Hinweis

Es werden keine gesonderten Formulare für die Programme „gemeinsam.Brücken.bauen“ und „Brückenklassen“ mehr zur Verfügung gestellt.

Bitte verwenden Sie daher die aktuelle Fassung des Antrags auf Regelung des Dienstverhältnisses oder des Antrags auf Arbeitszeitänderung der jeweiligen Schulart, in denen nun auch Angaben zu den beiden oben genannten Programmen gemacht werden können.