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Unterlagen für die Beschäftigung von nebenamtlichen Lehrkräften an Realschulen
(Beamte und Richter im aktiven Dienstverhältnis zum Freistaat Bayern)
Auch Beamte und Richter im aktiven Dienstverhältnis zum Freistaat Bayern können für Unterrichtstätigkeiten eingesetzt werden. Dies ist jedoch nur im Rahmen eines Auftrags zur Erteilung von nebenamtlichem Unterricht möglich.
Beamten darf der Nebenamtsauftrag nur mit Genehmigung ihres Dienstherrn erteilt werden. Diese Nebentätigkeitsgenehmigung ist mit den sonstigen Unterlagen vorzulegen.
Nebenamtliche Lehrkräfte erhalten die tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden vergütet. Der Vergütungssatz richtet sich nach der Bekanntmachung über Vergütungen für den nebenamtlichen Unterricht.
Bitte rechnen Sie die tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden monatlich mit dem Formular Antrag zur Abrechnung der tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden für nebenamtliche Lehrkräfte ab.
Alle Formulare für die Beschäftigung von nebenamtlichen Lehrkräften als Package zum Download
Einzelformulare für die Beschäftigung von nebenamtlichen Lehrkräften zum Download
- Checkliste Beschäftigung von nebenamtlichen Lehrkräften an Realschulen
- Nebentätigkeitsgenehmigung
- 022 - Antrag auf Regelung des Dienstverhältnisses Nebenamt
- 002 - Erklärung Persönliche Angaben
- 403 - Datenschutzhinweise Einstellung und Beschäftigung
- 404 - Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
- 800 - Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Hier gelangen Sie zurück zur Übersicht für Lehrkräfte an Realschulen.
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Telefonische Sprechzeiten
während des Einstellungstermins:
Dienstag, Donnerstag, Freitag: 10.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 13.00 - 15.00 Uhr
Hinweis: neue Telefonnummern am Landesamt!
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Das Referat Schulpersonal ist ab sofort unter folgender Telefonnummer und Faxnummer zu erreichen:
Tel.: 09831 5166 200
Fax: 09831 5166 299
Ansprechpersonen
Wichtiger Hinweis
Mit den aktualisierten Formularen können Sie auch die Beschäftigung in den schulartunabhängigen Deutschklassen der Jahrgangsstufen 5 und 6 melden.
Die Programme „gemeinsam.Brücken.bauen“ und „Brückenklassen“ gibt es im Schuljahr 2024/2025 nicht mehr.