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Neuer Auszahlungsmodus für Prämien

Für die Auszahlung von Prämien gilt ab dem Schuljahr 2022/2023 folgende Neuerung: Die Prämien werden nicht mehr an die Schulen ausgezahlt. Stattdessen reichen die Schulen nach der Anschaffung von Sport-Materialien bzw. Aufwendungen für Dienstleistungen ihre Rechnungen direkt beim Bayerischen Landesamt für Schule, Landesstelle für den Schulsport (Referat Schulsport-Wettbewerbe bzw. Sport-nach-1) ein.

Folgendes ist dabei zu beachten:

  • Die Rechnung muss auf die Anschrift der Schule ausgestellt sein.
  • Als Zahlungsziel sollten mindestens 2 Wochen vereinbart werden, um den Bearbeitungswegen gerecht zu werden.
  • Leistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 1 000 Euro ohne Umsatzsteuer können unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden (§ 14 UVgO). Es wird jedoch empfohlen, Vergleichsangebote einzuholen. Diese verbleiben bei der Schule.
  • Die Prämie muss bis zum 01.12.2023 ausbezahlt werden. Prämien, die bis zum 27.11.2023 nicht beantragt wurden, verfallen. Ebenso verfallen Prämien, die nicht ganz ausgeschöpft werden.
  • Bei Ausgaben, die den Wert der Prämie übersteigen, kann eine Teilrechnung über die Höhe der Prämie eingereicht und der Restbetrag von der Schule beglichen werden.
  • Die Prämie kann durch mehrere Teilrechnungen ausgeschöpft werden, muss jedoch auf einmal beantragt werden (keine zeitversetzten Anträge möglich).
  • Die Schule bestätigt, dass die Rechnung sachlich und rechnerisch richtig ist und dass die Materialien oder Geräte bzw. die Aufwendungen für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der jeweiligen Prämie stehen also dem Verwendungszweck gerecht werden. Die Bestätigung erfolgt mittels Schulstempel und durch Unterschrift der Schulleitung und einer weiteren Lehrkraft auf der Rechnung.
  • Der eingereichten Rechnung muss das entsprechende Glückwunschschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus beigelegt werden.
  • Die Landesstelle für den Schulsport begleicht die eingereichte Rechnung direkt an den Rechnungsempfänger.

Wichtiger Hinweis für die Prämienauszahlung beim Schwimmabzeichen-Schulwettbewerb:

Die Verwendung der Prämie ist zweckgebunden, d.h. für die Anschaffung von Sport-Materialien zur Förderung der Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler bzw. Aufwendungen für Dienstleistungen rund um die Förderung der Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler.

Zum besseren Verständnis werden drei Beispiele zum Schwimmabzeichen-Wettbewerb angeführt.

Beispiel 1

Die Schule XY gewinnt beim Schwimmabzeichen-Schulwettbewerb eine Prämie in Höhe von 500 € und kauft dafür neue Schwimmnudeln, Schwimmbretter, Flossen und Tauchringe. Anschließend reicht die Schulleitung bzw. eine verantwortliche Lehrkraft die auf die Schule XY ausgestellte Rechnung mit einem Zahlungsziel von 2 Wochen beim Bayerischen Landesamt für Schule, Landesstelle für den Schulsport ein. Die Richtigkeit der Anschaffung und die Verwendung der Materialien im Schulsport wird durch den Schulstempel und zwei Unterschriften bestätigt. Nach Prüfung der Angaben wird die Rechnung, die in diesem Beispiel 499,- € beträgt, direkt von der Landesstelle für den Schulsport überwiesen.

Beispiel 2

Die Schule XY gewinnt beim Schwimmabzeichen-Schulwettbewerb eine Prämie in Höhe von 500 € und kauft dafür eine Wasserrettungspuppe zum Preis von 349 €. Anschließend reicht die Schulleitung bzw. eine verantwortliche Lehrkraft die auf die Schule XY ausgestellte Rechnung mit einem Zahlungsziel von 2 Wochen beim Bayerischen Landesamt für Schule, Landesstelle für den Schulsport ein. Die Richtigkeit der Anschaffung und die Verwendung der Materialien im Schulsport wird durch den Schulstempel und zwei Unterschriften bestätigt. Nach Prüfung der Angaben wird die Rechnung in Höhe von 349 € direkt von der Landesstelle für den Schulsport überwiesen. Der Restbetrag von 151 € verfällt.

Beispiel 3

Die Schule XY gewinnt beim Schwimmabzeichen-Schulwettbewerb eine Prämie in Höhe von 500 € und kauft dafür drei Wasserrettungspuppen zum Preis von 1.047 €. Anschließend reicht die Schulleitung bzw. eine verantwortliche Lehrkraft eine auf die Schule XY ausgestellte Teilrechnung in Höhe von 500 € mit einem Zahlungsziel von 2 Wochen beim Bayerischen Landesamt für Schule, Landesstelle für den Schulsport ein. Die Richtigkeit der Anschaffung und die Verwendung der Materialien im Schulsport wird durch den Schulstempel und zwei Unterschriften bestätigt. Nach Prüfung der Angaben wird die Rechnung in Höhe von 500 € direkt von der Landesstelle für den Schulsport überwiesen. Die zweite Teilrechnung über den Restbetrag von 547 € wird von der Schule selbst beglichen.

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Ansprechpartner

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die jeweils zustänidge Referatsleitung oder direkt an die Abteilungsleitung der Landesstelle für den Schulsport.