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Neue Aufgaben für das Bayerische Landesamt für Schule

Landesamt übernimmt weitere Aufgaben im Bereich der Schulfinanzierung und der schulischen Personalverwaltung.

Zuständigkeiten im Bereich der Schulfinanzierung

Zum 01.01.2019 hat das Bayerische Landesamt für Schule weitere Aufgaben im Bereich der Schulfinanzierung, insbesondere für die staatlichen Gymnasien einschließlich der Heimschulen, übernommen. Das Landesamt ist nun - wie schon bisher bei den Realschulen, Berufsoberschulen und Fachoberschulen - beispielsweise für die Vergütung von Honorarkräften, die Zahlung von Aufwandsentschädigungen für Tutorinnen und Tutoren und die Gewährung von Prüfervergütungen zuständig. Auch die Auszahlung der Oberstufenseminarpauschale erfolgt künftig durch das Landesamt.

Schon 2018 hat das Landesamt eine Reihe von Schulfinanzierungsaufgaben übernommen. Hierzu zählen neben Zuständigkeiten für die staatlichen Realschulen, Berufsoberschulen und Fachoberschulen insbesondere verschiedene Aufgaben im Bereich der privaten Schulen.

Aufgaben der schulischen Personalverwaltung

Darüber hinaus hat das Landesamt ab dem 01.01.2019 bayernweit Aufgaben der schulischen Personalverwaltung übernommen. So ist das Landesamt nun insbesondere für die Tarifbeschäftigten an staatlichen Gymnasien (einschließlich Heimschulen, Studienkollegs und Kollegs) sowie an den Schulberatungsstellen zuständig. Zu diesem Personenkreis zählen unter anderem Aushilfslehrkräfte sowie Verwaltungskräfte in den Schulsekretariaten.

Bereits seit Anfang 2018 ist das Landesamt für die Tarifbeschäftigten an den Berufsfachschulen des Gesundheitswesens zuständig.

Zentrale Vergabestelle

Ende 2018 wurde am Landesamt für Schule zudem eine Zentrale Vergabestelle für nachgeordnete Behörden des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus eingerichtet. Diese Vergabestelle übernimmt in einem ersten Schritt die Abwicklung derjenigen Verfahren, die zwingend in elektronischer Form (eVergabe) durchzuführen sind.

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Kontakt

Bayerisches Landesamt für Schule
Stuttgarter Str. 1
91710 Gunzenhausen
Tel.: 09831 5166 0
Fax: 09831 5166 199
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