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Gastschulbeiträge

Das Landesamt für Schule ist zuständig für Gastschulbeiträge für außerbayerische Gastschüler und Schüler mit ausländerrechtlichem Status an Gymnasien, Realschulen, Förderschulen, Grundschulen und Mittel- bzw. Hauptschulen.

Bei Anträgen auf Gastschulbeitrag für Förderschulen bitten wir zusätzlich folgendes Berechnungsblatt (Kostenaufstellung) als Anlage beizufügen:

Bitte beachten Sie dabei folgende Ausfüllhinweise für Schüler mit ausländerrechtlichem Status:

Möglicherweise müssen Sie zur Prüfung des Status zum Stichtag (01.10.) zwei Ausländerbehörden (lokale und zentrale Ausländerbehörde) einbeziehen. Sollte nach Bearbeitung durch die eine Ausländerbehörde bei einzelnen Schülern keine Fallgruppe angekreuzt sein, wenden Sie sich bitte noch an die andere Ausländerbehörde.

Zuschussrelevant sind Schüler der Fallgruppen A) - D). Bei Schülern der Fallgruppe E) ist der ausländerrechtliche Status eines Elternteils oder des allein personenberechtigten Elternteils zum Stichtag maßgeblich.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen bitten wir Sie, nur diejenigen Schüler in das Formular einzutragen, die zuschussfähig sind (s.o.). Wenn dies verfahrenstechnisch nicht möglich sein sollte, bitten wir Sie, die Namen nicht zuschussfähiger Schüler auf dem Antragsformular unkenntlich zu machen.

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Kontakt

Heike Kernstock
Gastschulbeiträge
Tel.: 0 98 31 / 68 6 – 130

Karin Beck
Gastschulbeiträge
Tel.: 0 98 31 / 68 6 - 131

Stephanie Kummerer
Gastschulbeiträge
Tel.: 0 98 31 / 68 6 - 132

Bayerisches Landesamt für Schule
Stuttgarter Str. 1
91710 Gunzenhausen
Fax: 0 98 31 / 68 6 - 199
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