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Gastschulbeiträge
Das Landesamt für Schule ist zuständig für Gastschulbeiträge für außerbayerische Gastschüler und Schüler mit ausländerrechtlichem Status an Gymnasien, Realschulen, Förderschulen, Grundschulen und Mittel- bzw. Hauptschulen.
- Gastschulbeitrag - außerbayerische Gastschüler
- Gastschulbeitrag - Schüler mit ausländerrechtlichem Status
Bei Anträgen auf Gastschulbeitrag für Förderschulen bitten wir zusätzlich folgendes Berechnungsblatt (Kostenaufstellung) als Anlage beizufügen:
Bitte beachten Sie dabei folgende Ausfüllhinweise für Schüler mit ausländerrechtlichem Status:
Möglicherweise müssen Sie zur Prüfung des Status zum Stichtag (01.10.) zwei Ausländerbehörden (lokale und zentrale Ausländerbehörde) einbeziehen. Sollte nach Bearbeitung durch die eine Ausländerbehörde bei einzelnen Schülern keine Fallgruppe angekreuzt sein, wenden Sie sich bitte noch an die andere Ausländerbehörde.
Zuschussrelevant sind Schüler der Fallgruppen A) - D). Bei Schülern der Fallgruppe E) ist der ausländerrechtliche Status eines Elternteils oder des allein personenberechtigten Elternteils zum Stichtag maßgeblich.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen bitten wir Sie, nur diejenigen Schüler in das Formular einzutragen, die zuschussfähig sind (s.o.). Wenn dies verfahrenstechnisch nicht möglich sein sollte, bitten wir Sie, die Namen nicht zuschussfähiger Schüler auf dem Antragsformular unkenntlich zu machen.
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Kontakt
Heike Kernstock
Gastschulbeiträge
Tel.: 0 98 31 / 68 6 – 130
Karin Beck
Gastschulbeiträge
Tel.: 0 98 31 / 68 6 - 131
Stephanie Kummerer
Gastschulbeiträge
Tel.: 0 98 31 / 68 6 - 132
Bayerisches Landesamt für Schule
Stuttgarter Str. 1
91710 Gunzenhausen
Fax: 0 98 31 / 68 6 - 199
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