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Schulgeldersatz
Schulträger staatlich genehmigter und anerkannter Gymnasien, Realschulen, Freier Waldorfschulen und beruflicher Schulen erhalten einen pauschalen Zuschussbetrag zum erhobenen Schulgeld. Die komplette Abwicklung wird vom Schulträger übernommen. Daher ist eine Antragstellung durch Privatpersonen nicht möglich.
Zur Antragstellung für die Abschlagszahlungen verwenden Sie bitte unser Formular “Antrag auf Schulgeldersatz - Abschläge”. Zur Berechnung der Abschlagszahlungen weisen wir darauf hin, dass der Antrag mit Angabe der Schülerzahlen (Stand 01.10. des laufenden Schuljahres) bis spätestens 10.10. jeden Jahres zu stellen sind.
Antrag auf Schulgeldersatz - Abschläge (ausfüllbares PDF)
Zur Antragstellung für die Endabrechnung legen Sie uns bitte das Formular “Antrag auf Schulgeldersatz - Endabrechnung” inkl. der dazugehörigen Schülerliste bis spätestens 15.09. jeden Jahres vor (frühestens ab Juli jeden Jahres möglich).
Antrag auf Schulgeldersatz - Endabrechnung (ausfüllbares PDF)
Antrag auf Schulgeldersatz - Schülerliste zur Endabrechnung (Excel-Format)
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Kontakt
Heike Kernstock
Privatschulfinanzierung
Tel.: 0 98 31 / 68 6 – 130
Karin Beck
Privatschulfinanzierung
Tel.: 0 98 31 / 68 6 - 131
Stephanie Kummerer
Privatschulfinanzierung
Tel.: 0 98 31 / 68 6 - 132
Bayerisches Landesamt für Schule
Stuttgarter Str. 1
91710 Gunzenhausen
Fax: 0 98 31 / 68 6 - 199
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