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Schulgeldersatz

Schulträger staatlich genehmigter und anerkannter Gymnasien, Realschulen, Freier Waldorfschulen und beruflicher Schulen erhalten einen pauschalen Zuschussbetrag zum erhobenen Schulgeld. Die komplette Abwicklung wird vom Schulträger übernommen. Daher ist eine Antragstellung durch Privatpersonen nicht möglich.

Zur Antragstellung für die Abschlagszahlungen verwenden Sie bitte unser Formular “Antrag auf Schulgeldersatz - Abschläge”. Zur Berechnung der Abschlagszahlungen weisen wir darauf hin, dass der Antrag mit Angabe der Schülerzahlen (Stand 01.10. des laufenden Schuljahres) bis spätestens 10.10. jeden Jahres zu stellen ist.

Zur Antragstellung für die Endabrechnung legen Sie uns bitte das Formular “Antrag auf Schulgeldersatz - Endabrechnung” inkl. der dazugehörigen Schülerliste bis spätestens 15.09. jeden Jahres vor (frühestens ab Juli jeden Jahres möglich).

Bitte wählen Sie die für Ihre Schulart passende Schülerliste als Anlage zum Antrag:

Für berufliche Schulen mit (durch die Regierung) abweichend vom 01.08. genehmigtem Schuljahresbeginn:

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Hinweis: neue Telefonnummern am Landesamt!

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Stephanie Kummerer
Privatschulfinanzierung
Tel.: 09831 5166 735

Heike Kernstock
Privatschulfinanzierung
Tel.: 09831 5166 734

Karin Beck
Privatschulfinanzierung
Tel.: 09831 5166 731

Bayerisches Landesamt für Schule
Stuttgarter Str. 1
91710 Gunzenhausen
Fax: 09831 5166 199
E-Mail:
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