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Bundesjugendspiele
Ausschreibung für den Zeitraum 1. August 2023 – 31. Juli 2024
Zum 72. Mal werden für das Schuljahr 2023/2024 die Bundesjugendspiele ausgeschrieben.
1. Was sind die Bundesjugendspiele?
Bei den Bundesjugendspielen handelt es sich um einen schulsportlichen
Wettbewerb für alle Kinder und Jugendliche der Klassenstufen 1 bis 10.
Die Bundesjugendspiele sind jedes Jahr verbindlich von allen
allgemeinbildenden Schulen durchzuführen. Sie können ebenfalls in
Vereinen durchgeführt werden. Die Bundesjugendspiele finden für Kinder
und Jugendliche in den drei Grundsportarten statt:
Leichtathletik
Schwimmen
Turnen
Die Bundesjugendspiele bieten ein vielfältiges sportliches Angebot.
Es besteht die Möglichkeit, zwischen den drei Sportarten sowie, bezogen
auf die Klassenstufe, zwischen den Angebotsformen Wettbewerb, Wettkampf
und Mehrkampf zu wählen. 1. Wettbewerb
Unter Wettbewerb verstehen wir einen alters- sowie entwicklungsgemäßen
und damit am Kind orientierten Vielseitigkeitswettbewerb in einer der
drei Sportarten. Es handelt sich bei der Wettbewerbsform um
nicht-normierte Übungen, welche sich an den Bedürfnissen der Kinder und
die örtlichen Gegebenheiten anpassen lassen. 2.
Wettkampf
Der Wettkampf baut in seinen Anforderungen, unter entwicklungsbezogenen
Aspekten, auf denen des Wettbewerbs auf. Die Wettkampfübungen sind
normiert. 3. Mehrkampf
Der Mehrkampf ermöglicht das Kennenlernen aller drei Sportarten. Es
werden jeweils zwei Übungen einer Sportart für den Mehrkampf
ausgewählt.
Hinweis für die Grundschulen in Bayern:
Die BJS können in Bayern in den Jahrgangsstufen 3 mit 4 in allen drei Sportarten – Leichtathletik, Schwimmen und Gerätturnen – im Rückbezug auf den einschlägigen KMK-Beschluss auch weiterhin in der Wettkampfform durchgeführt werden. In Bayern entscheiden nach wie vor die Verantwortlichen vor Ort über den Durchführungsmodus (Wettkampf, Wettbewerb oder Mehrkampf) nach Maßgabe pädagogischer Erwägungen und örtlicher Gegebenheiten. Entgegen bundesweiter Bestrebungen wird in Bayern die Wettbewerbsform in den Sportarten Leichtathletik und Schwimmen in den Jahrgangsstufen 3 mit 4 somit weiterhin nur empfohlen, aber nicht verbindlich vorgeschrieben. Ebenso entscheiden die Grundschulen in Bayern in bewährter Weise, ob die BJS als Schulsportfest organisiert oder in den Sportunterricht einbezogen werden (vgl. KMS vom 10.01.2024: VII.7-BK7441.0/2/1).
2. Wer nimmt an den Bundesjugendspielen teil?
An den Bundesjugendspielen sind Kinder und Jugendliche aller Jahrgänge
teilnahmeberechtigt. Die Bundesjugendspiele sind – im Gegensatz zu den
vielen freiwilligen Schulsportwettbewerben – eine verbindlich
durchzuführende Veranstaltung im Schulsport bis einschließlich
Jahrgangsstufe 10. Alle Kinder und Jugendliche erhalten eine
Urkunde.
Kinder und Jugendliche mit Behinderung sowohl an Regelschulen als
auch an Förderschulen, können und sollen gleichberechtigt an den
Bundejugendspielen teilnehmen.
Inter- oder transgeschlechtliche Kinder und Jugendliche haben das Recht
zur gleichberechtigten Teilnahme an den Bundesjugendspielen. Die
Lehrkraft kann im Zusammenwirken mit dem Kind oder Jugendlichem, ggf.
unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten, eine
Einzelfallentscheidung zur geschlechtlichen Zuordnung und den
Auswertungsmodalitäten treffen. Sofern diese nicht einvernehmlich
getroffen werden kann, bildet das Personenstandsgesetz, § 45b die
gesetzliche Grundlage zur Entscheidung.
3. Organisation und Durchführung
3.1 Allgemein
Träger der Bundesjugendspiele ist ein Kuratorium, bestehend aus der
Präsidentin bzw. dem Präsidenten der Ständigen Konferenz der
Kultusminister der Länder (KMK), der Präsidentin bzw. dem Präsidenten
des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und der Bundesministerin
bzw. dem Bundesminister für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ). Ein Ausschuss unterstützt die Arbeit des Kuratoriums. Er setzt
sich zum Ziel, Rahmenbedingungen für die Durchführung qualifizierter und
attraktiver Bundesjugendspiele zu schaffen und weiterzuentwickeln, die
junge Menschen zu einem dauerhaften sportlichen Engagement und zu
Bewegung motivieren. Der Ausschuss setzt sich aus Vertretungen des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der
Kommission Sport der Kultusministerkonferenz, des Deutschen Olympischen
Sportbundes/der Deutschen Sportjugend sowie der an den
Bundesjugendspielen beteiligten Spitzenverbänden, dem Deutschen
Behindertensportverband, dem Deutschen Leichtathletik-Verband, dem
Deutschen Schwimm-Verband und dem Deutschen Turner-Bund zusammen.
3.2 Ausrichtende
Die Bundesjugendspiele werden in der Regel von Schulen durchgeführt.
Dabei ist eine enge Kooperation mit den regionalen Sportvereinen und
anderen Trägern außerschulischer Jugendarbeit anzustreben.
3.3 Kampfrichterinnen und Kampfrichter
Die Vorbereitung der Kampfrichterinnen und Kampfrichter, insbesondere
wenn es sich um Jugendliche handelt, verdient große Sorgfalt.
Sportvereine können bei der Vorbereitung und Durchführung der
Bundesjugendspiele um Mitarbeit gebeten werden.
3.4 Durchführungs- und Auswertungshilfen für die Bundesjugendspiele finden Sie unter www.bundesjugendspiele.de.
3.5 Anforderungen von Urkunden Die Urkunden werden
kostenfrei zur Verfügung gestellt. Aufgrund der verschiedenen
Angebotsformen der Bundesjugendspiele (Wettbewerb, Wettkampf, Mehrkampf)
und der Herausgabe verschiedener Urkunden je nach Leistung
(Teilnahmeurkunde, Siegerurkunde, Ehrenurkunde) gibt es insgesamt neun
verschiedene Urkundentypen. Diese können kostenlos bei den
Verteilerstellen mit dem entsprechenden Bestellschein angefordert
werden.
Urkundenbestellschein
GS/MS (als pdf-Datei)
Urkundenbestellschein
FÖS (als pdf-Datei)
Urkundenbestellschein
Staatl. Schulämter, RS, GY, BS (als pdf-Datei)
Zur Senkung der Versandkosten sollte der Bedarf an Urkunden zwar für
einen längeren Zeitraum, wegen der notwendigen Unterschrift des
amtierenden Bundespräsidenten jedoch nicht auf Jahre hinaus kalkuliert
werden. Die folgenden Regelungen für die Bestellung von Urkunden der
Bundesjugendspiele sind unbedingt zu beachten. Bestellungen von
Urkunden, die nicht regelungsgemäß vorgenommen werden, werden von der
Bundesverwaltung nicht bearbeitet.
Grund- und Mittelschulen richten ihre Bestellungen einmalig für alle
an der jeweiligen Schule durchzuführenden Sportarten und Teile der
Bundesjugendspiele bis spätestens 10. Oktober 2023 an die Staatlichen
Schulämter
– in der Landeshauptstadt München an die Abteilung Schulsport der
Landeshauptstadt München (Bayerstraße 28, 80335 München)
– in der Stadt Nürnberg an Stadt Nürnberg, SportService (Marientorgraben
9, 90402 Nürnberg).
Förderschulen richten ihre Bestellungen einmalig für alle an der
jeweiligen Schule durchzuführenden Sportarten und Teile der
Bundesjugendspiele zum gleichen Termin an die Regierungen.
Gymnasien, Realschulen und Berufliche Schulen richten ihre Bestellungen
an den Publikationsversand der Bundesregierung.
Staatliche Schulämter, die Regierungen und das Sportamt München sowie
die Stadt Nürnberg, SportService richten ihre Sammelbestellungen (keine
Einzelbestellungen einzelner Schulen) an den Publikationsversand der
Bundesregierung.
Publikationsversand der Bundesregierung
Postfach 48 10 09
18132 Rostock
Bestell-Telefon 030 18 272 272 1
Bestell-Telefax 030 18 10 272 272 1
E-Mail: publikationen@bundesregierung.de
3.6 Berichterstattung
Bei der online-basierten Auswertung kann automatisch ein Berichtsbogen
generiert werden. Die Schulen, welche nicht das Online-Auswertungstool
benutzen, können mit dem hinterlegten Berichtsbogen (Excel-Datei)
erfasst werden. Die Berichte der Gymnasien, Realschulen und Beruflichen
Schulen sind bis spätestens 31. Juli 2024 per E-Mail (wettbewerbe@las.bayern.de) an das Bayerische Landesamt
für Schule, Landesstelle für den Schulsport (Betreff:
Bundesjugendspiele) zu senden. Grund- und Mittelschulen senden die
Berichte bis spätestens 31. Juli 2024 an die Staatlichen Schulämter, die
Förderschulen zum gleichen Termin an die Regierungen. Die Staatlichen
Schulämter und die Regierungen legen ihre Sammelberichte bis spätestens
15. September 2024 der Landesstelle für den Schulsport vor (bitte neue
Adresse beachten - s.o.). Die Auslandsschulen und Vereine schicken ihre
Berichte an die Deutsche Sportjugend im Deutschen Olympischen Sportbund
e. V. (E-Mail: barthel@dsj.de).
Bundesjugendspiele für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung
Mit dem Schuljahr 2009/10 startete das Programm „Bundesjugendspiele für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung“. Es wurde vom Deutschen Behindertensportverband und der Deutschen Behinderten-Sportjugend entwickelt und in einer Arbeitsgruppe unter Einbeziehung des Ausschusses für die Bundesjugendspiele weiterentwickelt und erprobt. Das Programm schafft erstmals bundesweit gültige Regeln über die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung bei diesem sportlichen Wettbewerb. Es kann sowohl an Regelschulen als auch an Förderschulen Anwendung finden. Die Ausschreibung für die „Bundesjugendspiele für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung“ finden Sie auf der Homepage der Bundesjugendspiele unter www.bundesjugendspiele.de. Hinweise zur Durchführung sind den Programmen vorangestellt und für Nachfragen stehen die aufgeführten Ansprechpartner zur Verfügung.
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Kontakt
Thomas Glatzeder
Referatsleitung
Referat 5.4 Schulsportwettbewerbe
Tel.: 09831 5166 540
E-Mail:
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Markus Meyer
stellv. Referatsleitung
Tel.: 09831 5166 541
E-Mail:
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Anja Bauer
Sekretariat Schulsportwettbewerbe
Tel.: 09831 5166 545
E-Mail:
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Carmen Glaser-Holzer
Sekretariat Schulsportwettbewerbe
Tel.: 09831 5166 515
E-Mail:
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Bayerisches Landesamt für Schule
Stuttgarter Str. 1
91710
Gunzenhausen
Ausschreibung (Broschüre)
Alle wichtigen Informationen zu den Schulsportwettbewerben in Bayern
im Schuljahr 2023/24 sind der Online-Broschüre zu finden:
- www.laspo.de/broschuere
Meldeportal
Die Anmeldung zu den Schulsportwettbewerben erfolgt über das Meldeportal:
Downloads
Die Bestellscheine, Formblätter und Vordrucke sind hier zu finden.
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