Digitale Schule der Zukunft
Mit dem Förderprogramm „Digitale Schule der Zukunft“ unterstützt der Freistaat Bayern Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler beim Kauf eines mobilen Endgeräts mit einer Förderung. Voraussetzung ist, dass die Schulklasse des Kindes als 1:1-Ausstattungsklasse an der „Digitalen Schule der Zukunft“ teilnimmt. Volljährige Schülerinnen und Schüler einer 1:1-Ausstattungsklasse sind selbst antragsberechtigt. Nähere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf den Internetseiten des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
Digitale Abwicklung des Förderprogramms
Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler können ihren Antrag für die finanzielle Förderung digital auf der folgenden Seite stellen:
Förderantragstellung „Digitale Schule der Zukunft
Schulen, die an diesem Programm teilnehmen, können die Förderanträge digital im Serviceportal at:las des Landesamts für Schule bearbeiten.
