Gastschulbeiträge
Das Landesamt für Schule ist zuständig für Gastschulbeiträge für Schülerinnen und Schüler mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Bayerns oder für Schülerinnen und Schüler mit ausländerrechtlichem Status an Gymnasien, Realschulen, Grundschulen, Mittelschulen und Förderzentren.

