Sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe
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Im Bereich der sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Berufe gibt es in Bayern reglementierte und nicht reglementierte Berufe.
Reglementierte Berufe in Bayern sind
- staatlich anerkannte/-r Erzieher/-in (Bachelor Professional in Sozialwesen)
- staatlich anerkannte/-r Heilerziehungspfleger/-in (Bachelor Professional in Sozialwesen)
- staatlich anerkannte/-r Heilpädagoge/Heilpädagogin (Bachelor Professional in Sozialwesen)
Um in Bayern einen dieser Berufe dauerhaft ausüben zu können, müssen Sie eine Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation beantragen.
Sie können gemäß dem Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BayBQFG) einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung stellen, sofern Sie im Ausland eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und im Ausbildungsstaat zur Ausübung des Berufs berechtigt sind.
Die Aufnahme einer Berufstätigkeit, z. B. im Rahmen von zeitlich befristeten Verträgen oder Aushilfsverträgen, ist vielfach auch ohne formale Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation möglich. Über die Einstellung entscheidet in diesen Fällen der jeweilige Arbeitgeber oder Einrichtungsträger bzw. die zuständige Aufsichtsbehörde.
Nicht reglementierte Berufe in Bayern sind
- staatlich anerkannte/-r Familienpfleger/-in (Bachelor Professional in Sozialwesen)
- staatlich anerkannte/-r Heilerziehungspflegehelfer/-in
- staatlich geprüfte/-r Kinderpfleger/-in
- staatlich geprüfte/-r Sozialbetreuer/-in
Um in Bayern in einem dieser Berufe arbeiten zu können, ist eine Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation nicht zwingend erforderlich.
Die Aufnahme einer Berufstätigkeit ist häufig auch ohne formale Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation möglich. Über die Einstellung entscheidet grundsätzlich der Arbeitgeber oder der Einrichtungsträger bzw. die zuständige Aufsichtsbehörde.
Ein Anerkennungsverfahren kann sinnvoll sein, damit Ihre ausländische Qualifikation für den Arbeitgeber transparenter und besser einschätzbar wird. Sie können gemäß BayBQFG einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung stellen, sofern Sie im Ausland eine entsprechende Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
Arbeiten ohne Anerkennung
Personen, die noch keine Anerkennung des Abschlusses oder keinen Abschluss besitzen, der mit einem der genannten Referenzberufen vergleichbar ist, aber pädagogische Qualifikationen und berufliche Erfahrungen im Bereich der Kinderbetreuung nachweisen können, haben die Möglichkeit, sich direkt bei einem Träger einer Kindertageseinrichtung zu bewerben und von diesem prüfen zu lassen, ob ihre pädagogische Qualifikation für eine Tätigkeit als Ergänzungs- oder gegebenenfalls als Fachkraft ausreicht. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten des Bayerischen Landesjugendamtes unter https://www.blja.bayern.de/unterstuetzung-schutz/kindertagesbetreuung/kita-berufeliste/.
Weitere Informationen zu Wegen in die Berufsfelder Kita und Ganztagsgrundschule in Bayern finden Sie unter: https://www.kompass-erziehungsberufe.de/themen/fachkraefte-und-qualifizierung/beratungsstelle-fachkraefte-fuer-kitas-und-ganztag-an-grundschulen-mit-bundesweiter-hotline.
