Verwendung von Cookies

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Webanalyse akzeptieren“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen.

Bundesjugendspiele

Bundesjugendspiele Ausschreibung 2025/2026

Allgemeine Informationen

Logo Bundesjugendspiele - Öffnet große Ansicht

Zum 74. Mal werden für das Schuljahr 2025/2026 die Bundesjugendspiele ausgeschrieben.

1. Was sind die Bundesjugendspiele

Bei den Bundesjugendspielen handelt es sich um einen schulsportlichen Wettbewerb für alle Kinder und Jugendliche der Klassenstufen 1 bis 10. Die Bundesjugendspiele sind jedes Jahr verbindlich von allen allgemeinbildenden Schulen durchzuführen. Sie können ebenfalls in Vereinen durchgeführt werden. Die Bundesjugendspiele finden für Kinder und Jugendliche in den drei Grundsportarten statt:

  • Leichtathletik
  • Schwimmen
  • Turnen

Die Bundesjugendspiele bieten ein vielfältiges sportliches Angebot. Es besteht die Möglichkeit, zwischen den drei Sportarten sowie, bezogen auf die Klassenstufe, zwischen den Angebotsformen Wettbewerb, Wettkampf und Mehrkampf zu wählen.

  1. Wettbewerb
    Unter Wettbewerb verstehen wir einen alters- sowie entwicklungsgemäßen und damit am Kind orientierten Vielseitigkeitswettbewerb in einer der drei Sportarten. Es handelt sich bei der Wettbewerbsform um nicht-normierte Übungen, welche sich an den Bedürfnissen der Kinder und die örtlichen Gegebenheiten anpassen lassen.
     
  2. Wettkampf
    Der Wettkampf baut in seinen Anforderungen, unter entwicklungsbezogenen Aspekten, auf denen des Wettbewerbs auf. Die Wettkampfübungen sind normiert.
     
  3. Mehrkampf
    Der Mehrkampf ermöglicht das Kennenlernen aller drei Sportarten. Es werden jeweils zwei Übungen einer Sportart für den Mehrkampf ausgewählt.

2. Wer nimmt an den Bundesjugenspielen teil?

An den Bundesjugendspielen sind Kinder und Jugendliche aller Jahrgänge teilnahmeberechtigt. Die Bundesjugendspiele sind – im Gegensatz zu den vielen freiwilligen Schulsportwettbewerben – eine verbindlich durchzuführende Veranstaltung im Schulsport bis einschließlich Jahrgangsstufe 10. Alle Kinder und Jugendliche erhalten eine Urkunde.

Kinder und Jugendliche mit Behinderung sowohl an Regelschulen als auch an Förderschulen, können und sollen gleichberechtigt an den Bundejugendspielen teilnehmen. Aufgrund der Anwendung eines Umrechnungsfaktors ist im Wettkampf eine Vergleichbarkeit der Leistungen gegeben. Im Wettbewerb ist dies nicht bzw. nur eingeschränkt möglich. Hier bieten Bundesjugendspiele jedoch eine breite Palette an Ausweichübungen für unterschiedlichste Behinderungsarten. Weitere Hinweise finden sich im Programm „Bundesjugendspiele für Kinder und Jugendliche mit Behinderung“.

3. Organisation & Durchführung

3.1 Allgemein

Träger der Bundesjugendspiele ist ein Kuratorium, bestehend aus der Präsidentin bzw. dem Präsidenten der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK), der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Ein Ausschuss unterstützt die Arbeit des Kuratoriums. Er setzt sich zum Ziel, Rahmenbedingungen für die Durchführung qualifizierter und attraktiver Bundesjugendspiele zu schaffen und weiterzuentwickeln, die junge Menschen zu einem dauerhaften sportlichen Engagement und zu Bewegung motivieren. Der Ausschuss setzt sich aus Vertretungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Kommission Sport der Kultusministerkonferenz, des Deutschen Olympischen Sportbundes/der Deutschen Sportjugend sowie der an den Bundesjugendspielen beteiligten Spitzenverbänden, dem Deutschen Behindertensportverband, dem Deutschen Leichtathletik-Verband, dem Deutschen Schwimm-Verband und dem Deutschen Turner-Bund zusammen.

3.2 Ausrichtende

Die Bundesjugendspiele werden in der Regel von Schulen durchgeführt. Dabei ist eine enge Kooperation mit den regionalen Sportvereinen und anderen Trägern außerschulischer Jugendarbeit anzustreben.

3.3 Kamprichterinnen & Kampfrichter

Die Vorbereitung der Kampfrichterinnen und Kampfrichter, insbesondere wenn es sich um Jugendliche handelt, verdient große Sorgfalt. Sportvereine können bei der Vorbereitung und Durchführung der Bundesjugendspiele um Mitarbeit gebeten werden.

3.4 Durchführungs- und Aswertungshilfen

Durchführungs- und Auswertungshilfen für die Bundesjugendspiele finden Sie unter www.bundesjugendspiele.de.

3.5 Anforderungen von Urkunden

Die Urkunden werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Aufgrund der verschiedenen Angebotsformen der Bundesjugendspiele (Wettbewerb, Wettkampf, Mehrkampf) und der Herausgabe verschiedener Urkunden je nach Leistung (Teilnahmeurkunde, Siegerurkunde, Ehrenurkunde) gibt es insgesamt neun verschiedene Urkundentypen. Diese können kostenlos bei den Verteilerstellen mit dem entsprechenden Bestellschein angefordert werden

Zur Senkung der Versandkosten sollte der Bedarf an Urkunden zwar für einen längeren Zeitraum, wegen der notwendigen Unterschrift des amtierenden Bundespräsidenten jedoch nicht auf Jahre hinaus kalkuliert werden. Die folgenden Regelungen für die Bestellung von Urkunden der Bundesjugendspiele sind unbedingt zu beachten. Bestellungen von Urkunden, die nicht regelungsgemäß vorgenommen werden, werden von der Bundesverwaltung nicht bearbeitet.

Grund- und Mittelschulen richten ihre Bestellungen einmalig für alle an der jeweiligen Schule durchzuführenden Sportarten und Teile der Bundesjugendspiele bis spätestens 10. Oktober 2024:

  • an die Staatlichen Schulämter
  • in der Landeshauptstadt München an die Abteilung Schulsport der Landeshauptstadt München (Bayerstraße 28, 80335 München)
  • in der Stadt Nürnberg an Stadt Nürnberg, SportService (Marientorgraben 9, 90402 Nürnberg).
  • Förderschulen richten ihre Bestellungen einmalig für alle an der jeweiligen Schule durchzuführenden Sportarten und Teile der Bundesjugendspiele zum gleichen Termin an die Regierungen.
  • Gymnasien, Realschulen und Berufliche Schulen richten ihre Bestellungen an den Publikationsversand der Bundesregierung.
  • Staatliche Schulämter, die Regierungen und das Sportamt München sowie die Stadt Nürnberg, SportService richten ihre Sammelbestellungen (keine Einzelbestellungen einzelner Schulen) an den Publikationsversand der Bundesregierung.

Publikationsversand der Bundesregierung
Postfach 48 10 09
18132 Rostock

Bestell-Telefon 030 18 272 272 1
Bestell-Telefax 030 18 10 272 272 1
E-Mail: 

nach oben