Stützpunkte
Stützpunkte stellen im Rahmen des Kooperationsmodells Sport-nach-1 die leistungssportliche Ausrichtung dar. Sie verfolgen eine sportartspezifische Talentsichtung und Talentförderung unter gleichzeitiger Berücksichtigung einer optimalen schulischen Entwicklung.
Umfang des Sportangebotes im Stützpunkt
Antragsberechtigt sind Schulen, die eine Sportarbeitsgemeinschaft in der entsprechenden Stützpunktsportart betreiben und darüber hinaus zusätzlich zum in der Stundentafel verankerten Pflichtsportunterricht für die Stützpunktschüler im Rahmen des Differenzierten Sportunterrichtes (DSU) mindestens zwei Interessengruppen in der Stützpunktsportart mit je zwei DSU-Stunden eingerichtet haben. Dieser Unterricht wird in der Regel von hauptamtlichen Lehrkräften im Rahmen ihrer Unterrichtspflichtzeit oder nebenamtlich erteilt. Falls Vereinsübungsleiter diesen Unterricht übernehmen, werden diese aus staatlichen Mitteln der Schule für nebenberuflichen Unterricht vergütet.
Der Sportverein bietet der Stützpunktschülergruppe ein zusätzliches sportartspezifisches Leistungstraining an (2–4 Trainingswochenstunden). Die Teilnahme bedarf der Mitgliedschaft in diesem Verein.
Zur Koordinierung und Abstimmung der schulischen und sportlichen Anforderungen arbeiten Schule und Sportverein eng zusammen (pädagogische Betreuung).
Antragstellung bis zum 15. Februar 2026
Die Antragstellung auf Anerkennung bzw. Verlängerung eines Stützpunktes für das Schuljahr 2026/2027 muss bis spätestens 15. Februar 2026 (Ausschlussfrist!) über das Online-Meldesystem unter www.sportnach1.de erfolgen:
Zum Stützpunktantrag
Welche Kriterien dafür erfüllt sein müssen, finden Sie hier:
