Berufliche Abschlüsse
 
          
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Aktueller Hinweis:
Am Montag, den 10.11.2025 und Dienstag, den 11.11.2025 findet in der Abteilung Zeugnisanerkennungsstelle keine Telefonsprechstunde statt.
Das Landesamt für Schule ist zuständig für die Anerkennung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsabschlüssen in bestimmten Bereichen. Hierbei handelt es sich um Berufe, die in Bayern an Berufsfachschulen und Fachschulen bzw. Fachakademien ausgebildet werden.
Sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe
Das Landesamt für Schule ist für die folgenden sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Berufe zuständig:
- staatlich anerkannte/-r Erzieher/-in (Bachelor Professional in Sozialwesen)
- staatlich anerkannte/-r Heilerziehungspfleger/-in (Bachelor Professional in Sozialwesen)
- staatlich anerkannte/-r Heilerziehungspflegehelfer/-in
- staatlich anerkannte/-r Heilpädagoge/Heilpädagogin (Bachelor Professional in Sozialwesen)
- staatlich anerkannte/-r Familienpfleger/-in (Bachelor Professional in Sozialwesen)
- staatlich geprüfte/-r Kinderpfleger/-in
- staatlich geprüfte/-r Sozialbetreuer/-in
 
          
     Hier finden Sie weitere Informationen zu den sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Berufen.
Für eine Anerkennung von Gesundheitsfachberufen wie Pflegefachfrau / Pflegefachmann / Pflegefachperson, Pflegefachhelfer/-in, Notfallsanitäter/-in oder Physiotherapeut/-in in Bayern können Sie sich an das Bayerische Landesamt für Pflege wenden.
Gewerblich-technische und kaufmännische Berufe
Das Landesamt für Schule ist für bestimmte gewerblich-technische und kaufmännische Berufe zuständig, z. B. :
- staatlich geprüfte/-r Assistent/-in für Innenarchitektur
- staatlich geprüfte/-r Chemisch-technische/-r Assistent/-in
- staatlich geprüfte/-r Bautechniker/-in
- staatlich geprüfte/-r Elektrotechniker/-in
- staatlich geprüfte/-r Fremdsprachenkorrespondent/-in
- staatlich geprüfte/-r Lebensmittelverarbeitungstechniker/-in
- staatlich geprüfte/-r Maschinenbautechniker/-in
 
          
     Hier finden Sie weitere Informationen zu den gewerblich-technischen und kaufmännischen Berufen sowie die vollständige Liste der möglichen Referenzberufe.
Das Landesamt für Schule ist nicht zuständig für Erstausbildungen sowie für Fortbildungsabschlüsse, die durch das Berufsbildungsgesetz oder die Handwerksordnung geregelt werden. Für diese Berufe sind in Bayern die Industrie- und Handelskammern bzw. Handwerkskammern zuständig.
Weitere Informationen zu zuständigen Anerkennungsstellen sowie zu Beratungsstellen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales sowie im Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen Anerkennung in Deutschland.

