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Pädagogische Gefährdungsbeurteilung

Sportunterricht und weitere schulische Sport- und Bewegungsangebote (z. B. Sport- und Bewegungsangebote im Rahmen der schulischen Ganztagsangebote und der Mittagsbetreuung) sowie Schülerfahrten mit sportlichen Aktivitäten sind essentielle Bestandteile ganzheitlicher schulischer Bildung. Für das einzige Bewegungsfach Sport bzw. sportliche Aktivitäten im Rahmen schulischer Aktionen gibt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus u.a. folgende Richtlinien vor:

„Das Unterrichtsfach Sport ist ein unaustauschbarer Bestandteil umfassender Bildung und Erziehung und leistet einen spezifischen Beitrag zu einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung der Schüler; als einziges Bewegungsfach im schulischen Fächerkanon bringt das Fach Sport jedoch ein höheres Unfallrisiko mit sich. Dies macht Maßnahmen technischer, organisatorischer und verhaltensbedingter Art zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz unverzichtbar. Nur so kann eine langfristige Bindung der Schüler an gesundheitsrelevante sportliche Aktivitäten und die Ausbildung von Sicherheitskompetenzen gelingen, die über das sportliche Handeln hinaus für alle Lebensbereiche hilfreich sind. Für die unterrichtende Lehrkraft gehen damit ganz besondere Anforderungen einher: Sie muss mit den Sicherheitsanforderungen der jeweils angebotenen Sportarten bzw. der Sportbereiche vertraut sein und bei einem Unfall Sofortmaßnahmen ergreifen können. Eltern und Schüler sind in geeigneter Weise (z. B. durch Sportelternabende) über sicherheitsrelevante Belange des Sportunterrichts zu informieren.“

Durch eine Vielzahl aktueller Trendsportarten und den Einsatz neu entwickelter Sportgeräte, die die Sportstunden in Ergänzung zu den traditionellen Sportarten bereichern und attraktiv gestalten, hat sich der ohnehin sehr hohe Anspruch an die Sportlehrkräfte hinsichtlich der Sicherheitsanforderungen noch weiter gesteigert. Sportlehrkräfte haben einerseits viel Spielraum hinsichtlich ihrer Entscheidungsfreiheit, solange sie sich im Rahmen der Lehrpläne und der jeweiligen Schulordnung bewegen, andererseits aber auch eine große Verantwortung, was die Gestaltung des schulischen Sportangebots angeht.

Jede Sportart und jedes Sportgerät zeichnet sich durch ein individuell zu bestimmendes Unfallrisiko aus. Daher ist es für eine verantwortungsvolle Vorbereitung und eine gefährdungsfreie Umsetzung zielführend, die sportlichen Unternehmungen bzw. Unterrichtsinhalte mittels einer pädagogischen Gefährdungsbeurteilung im Detail zu beleuchten.