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Unterlagen für die nahtlose Weiterbeschäftigung von Werkstattausbilderinnen und Werkstattausbildern

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen Formulare zur Verfügung, die für die nahtlose Weiterbeschäftigung von Werkstattausbilderinnen und -ausbildern benötigt werden.

  • Die Unterlagen der Checkliste für eine nahtlose Weiterbeschäftigung sind einzureichen, wenn eine bereits befristet auf Arbeitsvertrag beschäftigte Person ohne Unterbrechungszeit nahtlos befristet weiterbeschäftigt wird bzw. die Beschäftigung nur durch die Sommerferien unterbrochen worden ist.
  • Die Unterlagen der Checkliste Wiedereintritt sind zu verwenden, wenn die Person bereits als Werkstattausbilderin und Werkstattausbilder beschäftigt gewesen ist, die letzte Beschäftigung nicht länger als drei Jahre zurückliegt, aber mindestens ein Tag Unterbrechung seit der letzten Beschäftigung vorliegt. Informationen und Formulare finden Sie unter Wiedereintritt.

Jede Personalmaßnahme, die unbefristete Werkstattausbilderinnen und -ausbilder betrifft, ist vorab von Ihnen mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus abzustimmen. Nach der Abstimmung senden Sie bitte die Unterlagen für die geplante Personalmaßnahme (Neueinstellung, Wiedereintritt oder Änderung der Arbeitszeit) in zweifacher Ausfertigung an das Staatsministerium. Erteilt das Staatsministerium die Freigabe, werden die Unterlagen direkt vom Staatsministerium ans Landesamt für Schule übermittelt und die entsprechenden Verträge gefertigt.

Vorgänge bezüglich befristet beschäftigter Werkstattausbilderinnen und -ausbilder schicken Sie bitte direkt an das Landesamt für Schule.

Im Interesse einer schnellen Bearbeitung bitten wir Sie um die Zusendung vollständiger Unterlagen.