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Sportarbeitsgemeinschaften

Logobild für Sport nach 1 - Öffnet große Ansicht

Das Bayerische Kultusministerium und der Bayerische Landes-Sportverband haben 1991 das Kooperationsmodell Sport-nach-1 in Schule und Verein gegründet. Sport-nach-1 ist ein Bindeglied zwischen dem schulischen Sportunterricht und dem Breiten- und Leistungssport im Verein und hat auch nach 35 Jahren nichts an Attraktivität verloren.

Sportarbeitsgemeinschaften (SAG) sind freiwillige Angebote der Schule als Ergänzung des Pflichtsportunterrichts, die i.d.R. breitensportlich ausgerichtet sind.

  • Derzeit stehen ungefähr 80 Sportarten bzw. Sportbereiche als Angebot für Sportarbeitsgemeinschaften zur Verfügung. Weitere können auf Antrag von Sportfachverbänden der am Modell beteiligten Partner vom Kultusministerium genehmigt werden.
     
  • Der kooperierende Verein stellt im Einvernehmen mit der Schulleitung für die Betreuung der Schüler in der SAG volljährige Vereinstrainer mit entsprechender gültiger Lizenz zur Verfügung - gegebenenfalls auch Lehrkräfte mit entsprechender Qualifikation. Deren Vergütung liegt in der Zuständigkeit des Vereins. Eine Anrechnung auf das Stundendeputat der Lehrkraft ist nicht möglich.
     
  • Soll ein Vereinsübungsleiter eingesetzt werden, sind der Schulleitung vor Aufnahme der Tätigkeit gemäß Art. 60a Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 und Abs. 3 Satz 1 BayEUG ein höchstens drei Monate altes erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) im Original oder in beglaubigter Kopie sowie die ab 1. März 2020 in § 20 Abs. 8 ff. IfSG geforderten Nachweise vorzulegen. Bei wiederholter Tätigkeit muss das eingesetzte Personal in regelmäßigen Abständen die o.g. Dokumente vorlegen.
     
  • An einer SAG müssen mindestens 10 Schüler regelmäßig teilnehmen.
     
  • Eine Mitgliedschaft im Verein ist weder für Schüler noch für Übungsleiter bzw. Lehrkräfte erforderlich, sollte aber auf freiwilliger Basis angestrebt werden.
     
  • Die SAG ist unabhängig von Ort (auch außerhalb von Schulsportanlagen) und Zeit der Durchführung eine Schulveranstaltung. Die Teilnehmer sind damit schülerunfallversichert.
     
  • Mit Einverständnis der Schulleitungen sind schulübergreifende SAGs möglich.
     
  • SAGs werden immer online unter www.sportnach1.de für ein Schuljahr abgeschlossen und enden mit Ablauf des Schuljahres zum 31. Juli. Sie können auch im Verlauf des Schuljahres eingerichtet werden. Vorzeitige Auflösungen sind dem zuständigen Referat schriftlich an  mitzuteilen.
     
  • Der Stundenumfang einer SAG beträgt in der Regel eine oder zwei Schulstunden pro Woche. Sportarbeitsgemeinschaften mit einer höheren Stundenzahl, die saisonal und nicht ganzjährig betrieben werden, sind möglich. Es muss aber bei der Einordnung in die zwei Förderkategorien (Kategorie I mit 35-38 Stunden und Kategorie II mit 70-76 Stunden) die Gesamtzahl der Schuljahresstunden ermittelt werden.
     
  • Der Freistaat Bayern gewährt ohne Rechtspflicht im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für SAGs eine sog. SAG-Pauschale, d.h. einen zusätzlichen staatlichen Zuschuss zur Vereinspauschale, die nach Abschluss des SAG-Vertrages bis zum 31. Oktober online beantragt werden muss.

SAGs sollen Kinder über die Schulzeit hinaus für Sport und Bewegung begeistern

An Bayerns Schulen wird Sport nicht nur unterrichtet, er wird gelebt. Ziel ist es nämlich, Kinder und Jugendliche über ihre Schulzeit hinaus für Sport und Bewegung zu begeistern. Dabei spielen auch die SAGs eine wichtige Rolle. Für Kultusministerin Anna Stolz ist klar: „Sport, Bewegung und Schule gehören untrennbar zusammen. Mein großer Wunsch ist es, junge Menschen auch über die Schulzeit hinaus für den Sport zu begeistern. Das kann vor allem dann gelingen, wenn Schule und Vereine gemeinsam dieses Ziel verfolgen. Die freiwilligen, den Sportunterricht ergänzenden Sportarbeitsgemeinschaften im Rahmen des Sport-nach-1-Modells leisten hier einen ganz wichtigen Beitrag.“


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