Prüfervergütungen
Für die Abnahme von bestimmten Prüfungen zahlt der Freistaat Bayern Prüfervergütungen. Hierzu zählen insbesondere die Abschlussprüfungen für sogenannte andere Bewerberinnen und Bewerber sowie die Prüfungen in besonderen Fremdsprachen.
Die Auszahlung dieser Prüfervergütungen übernimmt das Landesamt für Schule.
