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Meisterbonus

Der Freistaat Bayern zahlt den erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen einer Fachschule oder Fachakademie in Bayern sowie den erfolgreichen Kandidatinnen und Kandidaten in bestimmten gleichgestellten Prüfungen einen Bonus aus. Dieser Bonus stellt eine finanzielle Anerkennung für die bestandene Fort- oder Weiterbildungsprüfung dar.

Das Landesamt für Schule ist für die Auszahlung des Meisterbonus im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zuständig.