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Aufwandsentschädigung für Tutoren

Tutorinnen und Tutoren können in Anerkennung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit und ihres Engagements für jüngere Mitschülerinnen und Mitschüler eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten.

Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.

Für die staatlichen Realschulen, Gymnasien und Beruflichen Oberschulen übernimmt das Landesamt für Schule die Auszahlung dieser Aufwandsentschädigungen.